Schulentwicklungsplanung in Elbe-Elster
Die Schulentwicklungsplanung ist die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot. In der Schulentwicklungsplanung wird der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf ausgewiesen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) wahr.
Der Schulentwicklungsplan soll für einen Zeitraum von fünf Jahren (Planungszeitraum) aufgestellt und beschlossen werden. 2016 wurde der Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 2017/18 bis 2021/22 erarbeitet und am 22. Mai 2017 durch den Kreistag beschlossen.
Schulentwicklungsplan 2017-2022