Landkreiswappen
Der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster beschloss am 03.04.1995 die Führung eines Wappens und einer Flagge. Beides wurde am 24.04.1995 durch das Land Brandenburg genehmigt.
Beschreibung
Im gevierteilten Schild oben vorn (o.l.) neunmal von Gold und Schwarz geteilt, hinten (o.r.) in Silber ein goldbewehrter rückschauender roter Stier, unten vorn (u.l.) in Gold ein rotbewehrter und rotgezungter, aufgerichteter schwarzer Löwe, hinten (u.r.) neunmal von Rot und Silber geteilt. Das Territorium des jetzigen Landkreises Elbe‑Elster war für Jahrhunderte durch die sächsischen Geschichte geprägt, ehe die Vorgängergebiete 1815 in den Machtbereich des preußischen Staates gerieten. Mit dem Ziel schnellerer Eingliederung, wurden sie zwei verschiedenen Provinzen, Brandenburg und Sachsen, zugeteilt und 1952 im Bezirk Cottbus zwangsvereinigt. Eine gemeinsame Entwicklung können sie erst im neuen Landkreis Elbe-Elster nehmen. So ziehen der meißnische Löwe und der niederlausitzische Stier wachsam nach allen Seiten in gemeinsame Richtung. Die von Gold und Schwarz geteilten Streifen gehen zurück auf ursprünglich schwarzgoldene des Herzogtums Sachsen‑Wittenberg vom ausgehenden 12. Jahrhundert. Die 1815 u. a. mit den Kreisen Schweinitz (Sitz Herzberg) und Liebenwerda gebildete preußische Provinz Sachsen unterschied sich durch die mit Gold beginnende Streifenanordnung. Die sächsischen Ämter Doberlug, Finsterwalde und Sonnewalde gehörten bis in das 15. Jahrhundert zur Niederlausitz und sind durch den Luckauer Stier symbolisiert.