Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar.
Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus (Virus der Afrikanischen Schweinepest). Es gibt bislang keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.
Ursprünglich war die Afrikanische Schweinepest auf Afrika begrenzt. Erstmals beschrieben wurde die ASP im Jahr 1921 in Kenia. Im Jahr 1957 trat sie erstmals außerhalb Afrikas in Portugal auf. Im Juni 2007 traten erste Fälle der ASP in Georgien auf, später in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation.
Ab 2012 waren die Länder Ukraine, Weißrussland und ab 2014 die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland sowie Estland betroffen. 2017 gab es erste Fälle der ASP in Tschechien bei Wildschweinen, in Rumänien bei Wild- und Hausschweinen, 2018 in Bulgarien (bei Haus- und Wildschweinen) und Belgien (bei Wildschweinen), 2019 auch in Westpolen.
Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild in Deutschland ist amtlich vom Landkreis Spree-Neiße am 10. September 2020 festgestellt worden.
Seitdem laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Land Brandenburg. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt.
Das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine). ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt.
Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen.




