Sozialamt
Die Aufgaben des Sozialamtes haben sich als Folge bundes- und landesrechtlicher Regelungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Grundsätzliche Aufgabe des Sozialamtes ist es, die Existenz bedürftiger, nicht erwerbsfähiger Menschen und anderer anspruchsberechtigter Personengruppen zu sichern. Seit der Umsetzung der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" zum 1. Januar 2005 ist das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gesetzliche Grundlage hierfür. Die Form der Hilfe ist dabei immer von der Situation im Einzelfall abhängig.
Bereiche
weitere Fachbereiche
Betreuungsbehörde
Bestattungskosten
Behindertenfahrdienst
Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Landespflegegeld für Blinde, Gehörlose und schwerbehinderte Menschen
Integration von Spätaussiedlern
Sozialhilfe für Ausländer und Asylsuchende
Schuldnerberatung
Opferrente
Weiterer Service des Sozialamtes
Kontaktstelle für Wohnungslose