Schülerbeförderung
Entsprechend § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Übernahme von Beförderungsleistungen beziehungsweise Bezuschussung von Schülerfahrtkosten für Schüler und Auszubildende organisiert das Schulverwaltungs- und Sportamt die Beförderung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen oder erstattet anteilig die Fahrtkosten.
Im Schuljahr 2016/17 wurden an 4.100 Schülerinnen und Schüler (Stichtag 01.01.2017) eine Schülerzeitkarte ausgereicht. Für 188 Schülerinnen und Schüler wurde aufgrund von festgestellten Förderbedarfen ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. 311 Schülerinnen und Schüler erhielten auf Antrag eine anteilige Erstattung ihrer Fahrtkosten.