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Verwaltungsgebaeude des Landkreis Elbe-Elster in der riesaer Strasse in Bad Liebenwerda. 06.04.2017, Landkreis Elbe-Elster, **Foto: Andreas Franke**

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Straßenverkehrsamt

AKTUELLES

Herzlich willkommen im Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster. Zu unseren Hauptaufgaben gehören die KFZ-Zulassung, Führerscheinangelegenheiten, Allgemeine Verkehrsangelegenheiten und natürlich auch die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster.

Führerscheinstelle Bad Liebenwerda 

Ab dem 01.03.2023 sind Antragstellungen nur noch mit vorheriger Online-Terminbuchung möglich. Die Sprechzeiten bleiben unverändert. Ausgenommen von der Terminbuchung ist die Neuerteilung von Fahrerlaubissen nach Entzug und Mehrfachtäter. In dringenden Fällen (Verlust von Dokumenten und Ablauf von Befristungen) besteht die Möglichkeit an den Sprechtagen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr ohne Termin vorzusprechen. Mit Wartezeiten ist hierbei zu rechnen. Es ist persönliche Antragstellung erforderlich.

HINWEIS: Ab dem 08.11.2023 kann im Straßenverkehrsamt in Bad Liebenwerda nur noch "bargeldlos bezahlt" werden!

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen ONLINE (ohne eID (Personalausweis)) reservieren!

Wichtiger Hinweis: Für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen oder H-Kennzeichen ist maximal eine 6-stellige Kombination (Bsp. EE-XY10 oder LIB-A10) aus Buchstaben und Ziffern möglich! Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Auswahl Ihres Wunschkennzeichens. Längere Kombinationen werden nicht für die oben genannten besonderen Kennzeichen ausgegeben.

  Externer Link: Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen Online reservieren!


Hier geht es zur ONLINE-Zulassung  

Externer Link: Für alle Fahrzeuge die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden!!!

 


Hier können Sie ONLINE Ihren Punktestand in Flensburg abfragen

Externer Link: KBA-Registerauskunft


Kfz-Zulassungsangelegenheiten

Zulassung/Umschreibung Kfz
Außerbetriebsetzung von Kfz
Änderungen von Fahrzeug- und Halterdaten

Kontaktdaten

Vordruck Kaufvertrag KFZ - Link zum ADAC
Antrag auf Steuervergünstigung§10 Abs. 1 KraftStG und Erklärung zum Antrag § 10 Abs. 1 KraftStG
Verlust von Dokumenten oder Kennzeichenschilder

Kennzeichenschilder ohne Trennstrich und Fahrzeugpapiere mit Trennstrich
Anträge auf Steuerbefreiung etc. (Link zum Zoll - Bereich: Verkehrssteuern-Thema: Kraftfahrzeugsteuer)

Die Umschreibung bzw. Zulassung eines Fahrzeuges, welches der KFZ-Steuer unterliegt, ist nur möglich, sofern hierzu ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck Nr. 032021, Version 01/14) erteilt ist. Insbesondere sind Anträge auf Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiung schriftlich mit dem Antrag auf Umschreibung bzw. Zulassung einzureichen.


Führerscheinangelegenheiten

ACHTUNG!
Ab dem 01.03.2023 erfolgt die persönliche Antragstellung nur noch über Terminvergabe.

Hier können ab sofort Termine gebucht werden ->   Terminreservierung

Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.

Die Bearbeitung von Entzügen und damit verbundene Neuerteilungen im Bereich Führerschein bleibt davon unberühertEs ist persönliche Antragstellung erforderlich.

Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
Merkzettel Begleitendes Fahren ab 17
Umtausch einer Fahrerlaubnis(FE aus dem Ausland, Dienst-FE, BRD-FE, DDR-FE)
Verlängerung der C und D Fahrerlaubnisklassen/Fahrgastbeförderung
Fahrerkarte / Werkstattkarte / Unternehmerkarte - digitales EG-Kontrollgerät
Mehrfachtäter/ Entzug / Versagung Fahrerlaubnis
Info zum Moped mit 15 Jahren (AM15)

Hier können Sie Online Ihren Antrag auf Umtausch einer Fahrerlaubnis stellen

Digitaler Antrag Umtausch einer Fahrerlaubnis

Digitaler Antrag Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Digitaler Antrag Erweiterung der Fahrerlaubnis

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Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Anordnungen
Baumaßnahmen
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Personenverkehr
Bootszulassungen

"Die Allgemeinverfügung vom 6. November 2013 zur Bestimmung des Fahrwegs gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), gültig ab 1. Januar 2014 ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 1/2014, Seite 5 bis 8 veröffentlicht."


Bußgeldangelegenheiten

Verwarn-/ Bußgeldverfahren (fließender Verkehr)

Hier gehts zur Online Anhörung

Externer Link:
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Achtung - Kostenfalle

Telefonnummern und Internetseiten des Straßenverkehrsamtes

Baustelleninformationssystem des Landes Brandenburg

www.ls.brandenburg.de

Kraftfahrt-Bundesamt

www.kba.de

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Kontakt


Herr Stefan Wagenmann

Straßenverkehrsamt
Amtsleiter
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda

Frau Julia Dietrich

Sekretärin
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
E-Mail: stva@lkee.de oder Kontaktformular Telefon: 035341 97-7622

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Straßenverkehrsamt

Außenstelle KFZ-Zulassung
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6715
Fax: 03531 502-6720

Ins Adressbuch exportieren

Öffnungszeiten

Montag
08:00-12:00 Uhr

Dienstag

08:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr

Freitag
08:00-12:00 Uhr

Das Straßenverkehrsamt ist am 04.10. und 01.11.2024 geschlossen!

Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ausgeschaltet wird
Zulassungsvorgänge die eine erhebliche Bearbeitungszeit erfordern wie z.B. Gutachten oder Einzelgenehmigungen können zurückgestellt werden und außerhalb der Öffnungszeiten bearbeitet werden.


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