Untere Fischereibehörde
Als untere Fischereibehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich des Fischereirechts zuständig, sofern sie nicht der obersten Fischereibehörde zugewiesen sind.
Für das Angeln von Friedfischen ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2006 kein Fischereischein bzw. Jugendfischereischein und damit auch keine Anglerprüfung mehr erforderlich. Kinder müssen allerdings das achte Lebensjahr vollendet haben. Angler, die Raubfische angeln wollen, benötigen einen entsprechenden Fischereischein. Sie müssen dafür die Anglerprüfung ablegen.
Wir möchten Sie bei persönlicher Vorsprache um Beachtung der aufgeführten Sprechzeiten bitten!
Dienstag:
- 08:00 bis 12:00 Uhr
- 13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag:
- 08:00 bis 12:00 Uhr
- 13:00 bis 16:00 Uhr
In dringenden Fällen können Sie unter den oben genannten Kontaktdaten einen persönlichen Termin außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren.
Insbesondere erhalten Sie bei uns folgende Dienstleistungen:
- Erteilung Fischereischeine
- Ausgabe Fischereiabgabemarke
- Genehmigung Angelveranstaltungen
- Bestätigung der Anzeige von Fischereipachtverträgen
- Informationen zu Anglerprüfungen
Bitte beachten Sie, dass die untere Fischereibehörde keine Angelkarten (Angelberechtigung) ausgibt! Diese erhalten Sie beispielsweise in ausgewählten Angelgeschäften. Außerdem können Sie Angelkarten auch Online unter folgendem Link erwerben:
Dokumente und Informationen:
Informationen zu Anglerprüfungen
Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt bis auf Weiteres keine Anglerprüfungen mehr. Auf der Grundlage des § 19 des Brandenburgischen Fischereigesetzes (BbgFischG) erfolgt die Anglerprüfung im Auftrag der Unteren Fischereibehörde (UFB) der Landkreise und kreisfreien Städte oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die von der Obersten Fischereibehörde anerkannt wurden. Diese Anerkennung erfolgt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg auch für den Landesanglerverband Brandenburg e.V.
Interessenten für die Anglerprüfung melden sich bitte bei den zugelassenen Prüfungsstellen bzw. bei den hier genannten Personen:
Frank Noack (Reg.-Nr. 02/025)
Anhalter Straße 148
04916 Herzberg (Elster)
Tel.: 03535 20793
(von 17:00 bis 22:00 Uhr)
Roland Kekule (Reg.-Nr. 02/047)
Hauptstraße 2
04910 Elsterwerda
Tel.: 0176 47183680
Wolfgang Mittelstädt (Reg.-Nr. 02/055)
Straße der Jugend 4
03253 Schönborn
Tel.: 0160 99 07 48 45
Dokumente und Informationen:




