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Gebäude Ordnungsamt Herzberg An der Lanfter 5

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Staatsangehörigkeitsrecht, Namensänderungen, Standesamtsaufsicht

Staatsangehörigkeitsbehörde

  • Einbürgerung 

    • Informationen rund um das Thema Einbürgerung finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unter folgendem Link:

      Wege zur Einbürgerung

      Bitte nutzen Sie auch den dort hinterlegten Quick Check um eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchzuführen. Einen Quick Check können Sie darüber hinaus auch im Zusammenhang mit dem Online-Einbürgerungsantrag durchführen.

      Der Einbürgerungsantrag kann hier online gestellt werden

    • Sollten Sie von dem Online-Einbürgerungsantrag keinen Gebrauch machen und den Antrag in Papierform einreichen wollen, übermitteln Sie uns bitte eine E-Mail an Ordnungsamt@lkee.de . Sie erhalten dann in wenigen Tagen den Antrag mit einem Begleitschreiben hinsichtlich der notwendigen Unterlagen auf dem Postweg. 

      Es wird grundsätzlich, abgesehen auf welchem Weg Sie den Antrag abgeben wollen, empfohlen, den Quick Check durchzuführen. So erhalten Sie bereits einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Gewähr für eine Bewilligung bietet der Quick Check jedoch nicht.

      Sollten Sie alle Unterlagen zur Verfügung haben, ist es zwingend notwendig, einen Termin in der Staatsangehörigkeitsbehörde für die Antragsabgabe zu vereinbaren (Hinweis: Terminvergaben sind derzeit nur am Donnerstag von 13 Uhr bis 15 Uhr möglich). Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vorherige Terminvereinbarung keine Antragsabgabe möglich ist.

      Online-Terminvergabe für Ausländerbehörde

  • Staatsangehörigkeit
     
    • Im alltäglichen Gebrauch reicht in der Regel für den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ein Reisepass oder Personalausweis aus. Wer allerdings den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber einer öffentlichen Stelle nachweisen muss (z. B. zur Approbation in medizinischen Berufen), benötigt einen Staatsangehörigkeitsausweis (Staatsangehörigkeitsurkunde). Dieser kann unter Vorlage verschiedener Urkunden und Nachweise gegen eine Gebühr bei uns beantragt werden. 
  • weitere Aufgaben
     
    • Nachweis über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel bei Erwerb einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit)

Namensänderungen

Je nach Einzelfall können Namen über Willenserklärungen nach dem bürgerlichen Recht (z.B. nach Eheschließung oder nach Scheidung) oder durch Erklärungen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz geändert werden. Ansprechpartner für namensrechtliche Erklärungen ist in der Regel der Standesbeamte der Wohnsitzgemeinde. Immer dann, wenn der Wunsch nach einer Namensänderung durch eine Erklärung nicht erfüllt werden kann, bleibt nur der Weg über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Vornamen und Familiennamen können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Der bloße Wunsch nach einer Namensänderung ist nicht ausreichend.

Kontakt


An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535-46 4401
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 17:00

Mittwoch
keine Sprechzeiten

Donnerstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00

Freitag 
keine Sprechzeiten

oder nach Terminvereinbarung

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