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Gebäude Ordnungsamt Herzberg An der Lanfter 5

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Gewerbefachaufsicht

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jedoch ist ein Gewerbetreibender verpflichtet den Beginn und die Aufgabe des Gewerbes sowie gewisse Änderungen bei den örtlichen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis anzuzeigen.

Aufgaben

  • Bewilligung von Ausnahmen von den Beschränkungen der Ladenschlusszeiten / Erlass von Verordnungen über abweichende Öffnungszeiten (Ladenschlussrecht)
  • Fachaufsicht über örtliche Gewerbeämter
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Marktfestsetzungen

Informationen

Hinweise zur Beantragung von Märkten

 

Kontakt


Herr Dins

SB Schwarzarbeit
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-4405
Fax: 03535 46-4448
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 17:00

Mittwoch
keine Sprechzeiten

Donnerstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00

Freitag 
keine Sprechzeiten

oder nach Terminvereinbarung

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