Anmietung von Räumlichkeiten
Für die Anmietung stehen interessierten Nutzern Räumlichkeiten in den Kreishäusern und den Schuleinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster zur Verfügung (außerhalb der regulären Unterrichtszeit und unter Beachtung der entsprechenden Entgeltordnung).
Dazu zählen folgende Räumlichkeiten:
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Unterrichtsräume
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Fachunterrichtsräume
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Konferenzräume
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Aulen
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Speiseräume und Foyers
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Sonstige Freiflächen
Entgelte:
Für die Nutzung der Räumlichkeiten in den Kreishäusern, der Schuleinrichtungen sowie der angeschlossenen Freiflächen des Landkreises Elbe-Elster werden Entgelte erhoben. Die Höhe der Nutzungsentgelte sowie der Geltungsbereich und die Zahlungsmodalitäten sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.
Entgeltordnung außerschulische Nutzung Schul- und Sporteinrichtungen
Entgeltordnung außerschulische Nutzung Schul- und Sporteinrichtungen
Entgeltordnung des Landkreises Elbe-Elster (Kreishäuser)