Medizinalaufsicht
Aufgaben
Die Medizinalaufsicht erfasst und überwacht die Ausübung staatlich geregelter Berufe des Gesundheitswesens und der Führung von Berufsbezeichnungen.
1. Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens
Jeder, der selbstständig,
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einen Beruf des Gesundheitswesen ausübt,
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Kranken- oder altenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt oder
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Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt,
hat nach § 12 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz- BbgGDG) vom 23. April 2008 (GVBl. I/08, [Nr.05] S. 95)) die Aufnahme und die Beendigung der Berufsausübung dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
FORMULARE:
Anzeige § 12 (2) BbgGDG - Anzeigepflichtige Gesundheitsberufe 2024_07
Anzeige nach § 12 (2) BbgGDG Hebamme
2. Überwachung der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
Wer als Heilpraktiker die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ausüben will, benötigt gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes eine Erlaubnis.
Unter dem Begriff Ausübung der Heilkunde fällt prinzipiell jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird (Definition nach § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes).
Im Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster erfolgt die:
- persönliche Antragstellung und Erlaubniserteilung (sowie Widerspruchsverfahren) und
- die Kontrolle der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde.
3. Heilpraktikererlaubnis
Im Land Brandenburg erfolgt die Durchführung des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz- HPG) entsprechend den Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012.
Beantragung der Heilpraktikererlaubnis:
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster liegt, ist der Antrag unter persönlicher Vorstellung in unserem Gesundheitsamt zu stellen bzw. wenn konkrete Nachweise darüber vorgelegt werden, dass sie in dem Zuständigkeitsbereich der unteren Verwaltungsbehörde ihre Tätigkeit als Heilpraktiker ausüben wollen.
Welche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Heilpraktikererlaubnis.
Die Kenntnisprüfung findet dann im Gesundheitsamt Potsdam
statt.
Die Überprüfung im Gesundheitsamt Potsdam und die Erteilung der Erlaubnis durch das Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster sind gebührenpflichtig.
Formulare
Stand 26.11.2025
Anträge, Flyer und Merkblätter werden aktuell aufgrund der neuen Gebührenordnung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales überarbeitet.
Flyer zur Heilpraktikerüberprüfung
Merkblatt Heilpraktikererlaubnis
Antrag Heilpraktikererlaubnis_Überprüfung in Potsdam_09_2024
Antrag Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage_09_2024
Antrag-auf-Ruecktritt-Heilpraktikerueberpruefung




