Ärztliche Untersuchung der Schulabgänger
(10. Klasse)
Um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen diese gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz durch den Jugendgesundheitsdienst in Verbindung mit der Schulentlassungsuntersuchung ausgiebig untersucht werden.
Diese Untersuchungen sind in Brandenburg eine Pflichtuntersuchung des Gesundheitsamtes und werden in der Regel in den Schulen durchgeführt.
Hinweis:
Bei Schulabgang aus einer anderen Klassenstufe oder Fragen zur Untersuchung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Nach der Untersuchung erhalten die Jugendlichen eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber und eine für den Personensorgeberechtigten. Es wird empfohlen, diese Bescheinigung für den Arbeitgeber zu kopieren. Damit wird eine gleichzeitige Mehrfachbewerbung möglich, da diese Bescheinigung bei jeder Einzelbewerbung verlangt wird.
Für die Durchführung der weiteren Nachuntersuchungen nach § 33 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz beim Hausarzt benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird ihnen im zuständigen Gesundheitsamt gegen Vorlage des Personalausweises oder Reispasses ausgehändigt. Diese Untersuchungen sind auch im Gesundheitsamt möglich.