Sektorale Heilpraktikererlaubnis - Antrag nach Aktenlage Psychotherapie
Erforderliche Unterlagen
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Wohnort, zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg. Ihr persönliches Erscheinen bei der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei Vorliegen eines Reisepasses, ist eine aktuelle Meldebescheinigung zwingend erforderlich. - ein tabellarischer Lebenslauf
- ein amtliches, einfaches, Führungszeugnis der Belegart OB (= Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG)
Ausstellungsdatum: nicht früher als 1 Monat vor Antragsstellung - eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte die für die Berufsausübung als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
Ausstellungsdatum: nicht früher als 1 Monat vor Antragsstellung - ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (d.h. die achte Schulklasse) abgeschlossen hat
Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben:
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
- ob Sie die sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie, der Physiotherapie oder der Podologie beantragen
Zusätzlich benötigen Sie
für die Heilpraktikererlaubniserteilung beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie nach Aktenlage
- akademischer Grad eines Diplom-Psychologen oder Master in Psychologie
- das Fach klinische Psychologie muss Teil ihrer Diplom- oder Masterprüfung sein
Gebühren
Das Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster ist gemäß §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG Bbg) dazu berechtigt Gebühren zu erheben.
Somit wird nach § 1 Abs.1 und 3 sowie § 3 Abs.1 und 2 des Gebührengesetzes Brandenburg (GebGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBI. I/09, [Nr. 11], S. 246) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (Gebührenordnung MGS – GebOMGS) vom 18. November 2025 (GVBl.II/36, [Nr. 87]), Anlage zu § 1 –Gebührentarif- Tarifstelle 7.14.3.2 eine Gebühr erhoben.
Für die Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie wird eine Gebühr i. H. v. 294,00 Euro erhoben.
Bei Ablehnung des Antrages ergibt sich eine Gebühr i. H. v. 220,50 Euro.
Die Gebühr für die sektorale Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage ist vor Erhalt der Urkunde an den Landkreis Elbe-Elster zu entrichten. Hierfür erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mittels Gebührenbescheid.
Bitte vereinbaren Sie für die Abholung der Erlaubnisurkunde telefonisch einen Termin bei unseren zuständigen Sachbearbeitern.




