Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage
Es können folgende sektorale Heilpraktikererlaubnisse nach Aktenlage beantragt werden:
- Heilpraktiker/in - beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker/in - beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie
- Heilpraktiker/in - beschränkt auf dem Gebiet der Podologie
- Heilpraktiker/in - beschränkt auf dem Gebiet der Ergotherapie
- Heilpraktiker/in - beschränkt auf dem Gebiet der Logopädie
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus. Das Gesundheitsamt prüft den Antrag im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) für die Erlaubniserteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Gebieten der:
- Psychotherapie
- Physiotherapie
- Podologie
- Ergotherapie
- Logopädie
nach Aktenlage als zuständige Stelle für antragsstellende Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster.
Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.
Termine:
Ein Antrag der sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage kann jederzeit erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei unseren zuständigen Sachbearbeiterinnen.




