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Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage

Es können folgende sektorale Heilpraktikererlaubnisse nach Aktenlage beantragt werden:

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus. Das Gesundheitsamt prüft den Antrag im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) für die Erlaubniserteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Gebieten der:

nach Aktenlage als zuständige Stelle für antragsstellende Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster.  

Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.

Termine:
Ein Antrag der sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage kann jederzeit erfolgen.

Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei unseren zuständigen Sachbearbeiterinnen.

Kontakt


Frau Franziska Leesch

Gesundheitsamt
SB Allgemeine Verwaltung/Medizinalaufsicht
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3119
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Frau Marianne Häring

Gesundheitsamt
SB Medizinalaufsicht
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3206
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Öffnungszeiten

Gesundheitsamt
Herzberg

dienstags       
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

donnerstags    
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.

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