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Hinwirkung auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in der Kreisverwaltung
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Unterrichtung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen über die Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) und anderer einschlägigen Rechtsvorschriften
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Erarbeitung und Fortschreibung der Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit in der Kreisverwaltung
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Durchführung der Vorabkontrollen nach § 10a BbgDSG und Kontrollen zur Prüfung auf Einhaltung der vorgeschriebenen oder angeordneten Maßnahmen
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Steuerung und Koordinierung von IT-Sicherheitsprozessen
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Erstellung des IT-Sicherheitskonzepts, des Notfallvorsorgekonzepts und anderer Teilkonzepte, Koordinierung der System-Sicherheitsrichtlinien sowie Erlass weiterer Richtlinien und Regelungen zur IT-Sicherheit
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Koordinierung sicherheitsrelevanter Projekte und Untersuchung von Vorfällen
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Durchführung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen