Amtsnews - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Aktuelles
Aufhebung der Brandenburgischen Düngeverordnung
Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 24. Oktober 2025 und der Urteilsbegründung vom 27.01.2026 hebt die Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt § 2 der Brandenburgischen Düngeverordnung (BbgDüV) zum 01.02.2026 auf. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
» weiterlesenLandwirtschaft Foto-App "Profil Berlin/Brandenburg-App"
Für die Landwirte, welche einen Agrarförderantrag gestellt haben, stellen die weiteren Aufgaben eine Herausforderung dar. Um besser mt der neuen Foto-App "Profil Berlin/Brandenburg-App" klar zu kommen, hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) eine Internetseite zur Hilfestellung aufgelegt.» weiterlesen
StoffstrombilanzVO aufgehoben
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 155 von 2025 vom 07.07.2025 ab 08.07.2025 die StoffstrombilanzVO außer Kraft gesetzt.
» weiterlesenAuthega Anmeldeverfahren für Agrarförderantrag
Für die zukünftige Anmeldung am Antragsprogramm zur Agrarförderung (WebClient) wird aus Sicherheitsgründen ein Verfahren mit Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt. Dies wird durch das authega Anmeldeverfahren umgesetzt.» weiterlesen
Düngeverordnung - Hinweise zur streifenförmigen Ausbringung nach § 6 Abs. 3
Für die kommende Saison gelten ab dem 01.02.2025 neue Vorgaben zur organischen Düngung.
Aktualisierte Hinweise zur Umsetzung der BbgDüV vom 08.01.2024
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung LELF) hat "Hinweise zur Umsetzung der Brandenburgischen Düngeverordnung über besondere Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten" veröffentlicht.
» weiterlesenRichtlinie „Einzelbetriebliche Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen“
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat die Richtinie mit Wirkung zum 01. September 2022 in Kraft gesetzt. Ab dem 10. Oktober 2022 können von Landwirtschaftsbetrieben im Land Brandenburg Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden.
» weiterlesenBerufliche Weiterbildung in der Landwirtschaft 2023
Die Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich (RBA) an der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster bietet wieder verschiedene Kurse für Landwirte an:» weiterlesen
Informationsportal nitratbelasteter Gebiete nach §13a Düngeverordnung
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg hat ein Informationsschreiben im Zusammenhang nitratbelasteter Gebiete veröffentlicht.» weiterlesen
Ergänzung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11. November 2021
ERGÄNZUNG DER Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom
30.11.2020 in der Fassung vom 11.11.2021
Auf Grundlage der §§ 37 und 38 des Tiergesundheitsgesetzes und des Erlasses des Ministeriums für
Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 05.11.2021 zur Durchführung der
Schweinepest-Verordnung (Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und
zur frühzeitigen Erkennung der Afrikanischen Schweinepest) ergeht hiermit nachfolgende Ergänzung
der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020.
Die Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020 bleiben wie unter Punkt 1., 2.
und 3. wie folgt bestehen:
Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Elbe-Elster haben:
1. geeignete Maßnahmen der flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes und eine verstärkte Fallwildsuche durchzuführen.
2. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein, einschließlich Unfallwild, ist dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (AVLL) zu melden (telefonisch unter 03535 - 46 2681) und mit einer Wildmarke zu kennzeichnen. Weiterhin ist der Wildursprungsschein korrekt auszufüllen und bei der Probenabgabe vorzulegen.
Von jedem tot aufgefundenem Wildschwein sind Proben zur virologischen Untersuchung auf das Virus der ASP zu entnehmen. Die Proben können bei den bekannten Kurierstützpunkten im Landkreis Elbe-Elster abgegeben werden.
3. Der beprobte Tierkörper ist unmittelbar am Fundort zu vergraben, der Fundort ist mit geeigneten Mitteln zu markieren bis ein negatives Ergebnis vorliegt, sowie, wenn möglich die GPS-Daten des Fundortes festzustellen und an das AVLL zu übermitteln.
Ergänzend zur Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020 haben Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Elbe-Elster:
4. von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen. Die Proben sind mit einem vorgegebenen Begleitschein zu versehen...
Weiterlesen: Ergänzung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11. November 2021
» weiterlesenTierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Landkreis Meißen werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Es wird eine Sperrzone I (Pufferzone) im Landkreis Elbe-Elster wie nachfolgend dargestellt festgelegt:
Als Sperrzone I wird die Gemeinde Großthiemig festgelegt...
» weiterlesenPflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild)
Im Rahmen der ASP-Früherkennung besteht weiterhin die Pflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild). Jede Probe mit korrekt ausgefülltem Begleitschein wird mit 50,00€ entschädigt.» weiterlesen




