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08.04.2024

Agrarförderung des Antragsjahres 2024

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster weist darauf hin, dass der Agrarförderantrag für das Antragsjahr 2024 ab sofort zur Verfügung steht und gestellt werden kann. Er ist vollständig bis zum 15. Mai 2024 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde in elektronischer Form (Online-Antrag) einzureichen

Hinweise

Blühende Landschaft

Blühende Landschaft

Durch die neue Authega-Anmeldung ist kein Datenbegleitschein mehr nötig und der Antrag zählt sofort beim Stellen, als eingereicht. Falls Sie mit den bisherigen Anmeldedaten den Antrag stellen, ist weiterhin der Datenbegleitschein von nöten. Sollten Sie zur Fristeinhaltung, vorab den unterzeichneten Datenbegleitschein per E-Mail oder als Fax übersenden wollen, senden Sie im Anschluss bitte das Original per Post direkt an das Amt für Landwirtschaft.

Der Antrag ist wie üblich auf der Internetsseite www.agrarantrag-bb.de aufzurufen. Hier sind neben dem Agrarförderantrag auch die Hinweisbroschüren zum Agrarförderantrag und dem WebClient mit dem GIS-Teil hinterlegt.

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