Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen
Sämtliche Schul- und Sporteinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster stehen außerhalb der regulären Unterrichtszeit interessierten Nutzern entsprechend der jeweiligen Entgeltordnung zur Verfügung.
Folgende Räumlichkeiten können außerschulisch genutzt werden:
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Turnhallen
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Mehrzweckhalle
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Gymnastikräume
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Unterrichtsräume
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Fachunterrichtsräume
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Konferenzräume
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Aulen
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Speise- und Mehrzweckräume
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Gästewohnungen
Die Vergabe der Turnhallen, der Mehrzweckhalle Elbe-Elster und der Gymnastikräume erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Alle anderen oben aufgeführten Räumlichkeiten werden durch das Gebäudemanagement >> vermietet.
Entgelte:
Für die Nutzung der Räumlichkeiten in Schul- und Sporteinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster werden Entgelte erhoben. Die Höhe der Nutzungsentgelte sowie der Geltungsbereich und die Zahlungsmodalitäten sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.
Entgeltordnung außerschulische Nutzung Schul- und Sporteinrichtungen >>