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Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen

Sämtliche Schul- und Sporteinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster stehen außerhalb der regulären Unterrichtszeit interessierten Nutzern entsprechend der jeweiligen Entgeltordnung zur Verfügung.

Folgende Räumlichkeiten können außerschulisch genutzt werden:

  • Turnhallen
  • Mehrzweckhalle
  • Gymnastikräume
  • Unterrichtsräume
  • Fachunterrichtsräume
  • Konferenzräume
  • Aulen
  • Speise- und Mehrzweckräume
  • Gästewohnungen

Die Vergabe der Turnhallen, der Mehrzweckhalle Elbe-Elster und der Gymnastikräume erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Alle anderen oben aufgeführten Räumlichkeiten werden durch das Gebäudemanagement >> vermietet.

Entgelte:

Für die Nutzung der Räumlichkeiten in Schul- und Sporteinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster werden Entgelte erhoben. Die Höhe der Nutzungsentgelte sowie der Geltungsbereich und die Zahlungsmodalitäten sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.


Entgeltordnung außerschulische Nutzung Schul- und Sporteinrichtungen >>

Kontakt


Frau Heike Rothmann

SB Nutzungsverträge, Fortbildung, Haushalt, wirtschaftliche Nebenleistungen
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg
Telefon: 03535 46-3523
Fax: 03535 46-3530
E-Mail: amt_jfb@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 11:30
13:00 bis 17:00

Mittwoch
keine Sprechzeiten

Donnerstag
08:00 bis 11:30
13:00 bis 16:00

Freitag
08:00 bis 11:00

oder nach Terminvereinbarung

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