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08.04.2024

Kreiswahlausschuss entschied über Zulassung zur Wahl

369 Kandidaten bewerben sich um die 50 Sitze im neuen Kreistag
Kreiswahlleiter Dirk Gebhard

Kreiswahlleiter Dirk Gebhard
© Pressestelle LKEE Torsten Hoffgaard

Der Kreiswahlausschuss unter Leitung von Kreiswahlleiter Dirk Gebhard hat in seiner Sitzung am 8. April 2024 in Herzberg bekanntgegeben, welche Wahlvorschläge für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Elbe-Elster am 9. Juni 2024 zugelassen werden. Die Bewerbungsfrist war am 3. April um 12 Uhr abgelaufen. Insgesamt bewerben sich 369 Kandidaten um die 50 Kreistagsmandate. Der älteste Bewerber kommt aus Elsterwerda. Boris Lagountchik (Jahrgang 1937) ist Arzt und tritt im Wahlkreis III für die Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/ Freie Wähler an. Der jüngste Teilnehmer bei den diesjährigen Kommunalwahlen bewirbt sich im Wahlkreis III für die CDU und heißt Felix Kaube (Jahrgang 2006). Er ist Schüler und kommt aus Großthiemig.

Sitzung des Kreiswahlausschusess unter Leitung von Kreiswahlleiter Dirk Gebhard am 8. April 2024 in der Kreisverwaltung in Herzberg.

Sitzung des Kreiswahlausschusess unter Leitung von Kreiswahlleiter Dirk Gebhard am 8. April 2024 in der Kreisverwaltung in Herzberg.
© Pressestelle LKEE Torsten Hoffgaard

Der Kreistag hat durch Beschluss vom 9. Oktober 2023 das Wahlgebiet in fünf Wahlkreise eingeteilt:
Der Wahlkreis I umfasst die Städte und Ämter Herzberg (Elster)und Schönewalde sowie das Amt Schlieben. Den Wahlkreis II bildet die Verbandsgemeinde Liebenwerda. Zum Wahlkreis III gehören die Stadt Elsterwerda, das Amt Schradenland, das Amt Plessa und die Gemeinde Röderland. Den Wahlkreis IV bilden die Stadt Finsterwalde und das Amt Kleine Elster (Niederlausitz), und im Wahlkreis V sind die Städte Doberlug-Kirchhain, Sonnewalde und das Amt Elsterland vereint.
Insgesamt wurden für die fünf Wahlkreise 13 Wahlvorschläge mit insgesamt 369 Bewerbern (davon 272 Männer und 97 Frauen) zugelassen. Drei Wahlvorschläge (LWG, HZ und EB Oecknigk) treten nur im Wahlkreis I, die FDP nur in den Wahlkreisen II und V und die Wählergruppe BVG nur in den Wahlkreisen I – IV an.

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