Schutzmaßnahmen gegen Newcastle Disease aufgehoben
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster hat die vorsorglichen Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung der Newcastle Disease (ND) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 1. Juli 2026 bekannt gemacht.
Damit sind Ausstellungen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen mit Geflügel im Landkreis wieder zulässig.
Unverändert gelten jedoch weiterhin die gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle Disease sowie die Stichtagsanzeigepflicht nach der Viehverkehrsverordnung.
Grundlage für die Entscheidung ist die nachhaltig stabile epidemiologische Lage im Land Brandenburg. Im Landkreis Elbe-Elster und in den angrenzenden Regionen wurden keine Ausbrüche der Newcastle Disease festgestellt. Das zuständige Ministerium hat deshalb seinen bisherigen Erlass aufgehoben. Da die Voraussetzungen für die präventiven Schutzmaßnahmen nicht mehr gegeben sind, wurden diese nun aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aufgehoben.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung ist hier abrufbar.




