03.06.2026
Landkreis Elbe-Elster weist Vorwürfe zur Rettungsdienstkalkulation zurück
Verwaltung betont vollständige Berücksichtigung von Fehleinsätzen und setzt auf sachliche Gespräche mit den Krankenkassen
Eine verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports haben oberste Priorität.
© Pressestelle Kreisverwaltung/Torsten Hoffgaard (Archiv)
Die Fehleinsätze wurden nach Angaben des Landkreises vollständig in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Auch andere Landkreise konnten hierzu bereits Einigungen mit den Krankenkassen erzielen. Die erzielte Verständigung zeige zugleich, dass tragfähige Lösungen möglich seien, wenn Kalkulationen nachvollziehbar, wirtschaftlich und sparsam aufgestellt würden. Der Landkreis sieht darin einen wesentlichen Grund dafür, dass mit den Krankenkassen eine belastbare Einigung erreicht werden konnte.
Dabei legt die Kreisverwaltung nach eigenen Angaben großen Wert darauf, die von den Versicherten aufgebrachten Mittel verantwortungsvoll einzusetzen und gleichzeitig eine zuverlässige und bedarfsgerechte rettungsdienstliche Versorgung sicherzustellen. Für den Landkreis steht fest, dass Menschen in gesundheitlichen Notlagen schnell und verlässlich Hilfe erhalten müssen. Die Entscheidung über den Einsatz eines Rettungswagens dürfe nicht davon abhängen, wer letztlich die Kosten trägt. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten habe oberste Priorität.
Die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen erfolgt nach Angaben des Landkreises auf Grundlage nachvollziehbarer Kalkulationen. Ziel sei es, strittige Fragen im Dialog zu lösen und nicht durch langwierige Gerichtsverfahren weiter zu verschärfen. Diesen Weg hält die Kreisverwaltung für verantwortungsvoll, da langjährige Verfahren erhebliche zusätzliche Kosten verursachen können. Besonders mögliche Zinszahlungen auf Rückerstattungen könnten die finanzielle Belastung weiter erhöhen.
Kritisch sieht der Landkreis öffentliche Bewertungen von Kalkulationen anderer Landkreise, ohne deren Inhalte im Detail zu kennen. Wer keinen vollständigen Einblick in die Unterlagen habe, sollte daraus keine weitreichenden Schlussfolgerungen ziehen. Die Kreisverwaltung weist insbesondere die Behauptung zurück, bei der Rettungsdienstkalkulation seien Kosten verschleiert, versteckt, manipuliert oder bewusst falsch dargestellt worden. Eine solche Unterstellung sei unzutreffend und entbehre jeder sachlichen Grundlage.
Auch die Kritik an der Transparenz der Verfahren hält der Landkreis für nicht nachvollziehbar. Bei Gebührenkalkulationen im Rettungsdienst würden zahlreiche sensible Informationen ausgetauscht. Dazu zählen unter anderem Daten zu Rettungswachen, Fahrzeugen, Personal, Einsatzstrukturen, Kosten und Planungen. Vertraulichkeitsvereinbarungen seien daher üblich. Sie dienten nicht der Verschleierung, sondern dem Schutz aller Beteiligten und einer offenen Zusammenarbeit.
Bei der weiteren Klärung der Finanzierung setzt der Landkreis Elbe-Elster nach eigenen Angaben auf einen frühzeitigen Dialog mit allen Beteiligten, um rechtssichere und belastbare Lösungen zu erreichen. Nach der bisherigen gerichtlichen Bewertung gehe es dabei weniger um eine eindeutig rechtlich durchsetzbare Frage als vielmehr um die politische Entscheidung, wer die Kosten für entsprechende Einsätze tragen soll. Diese Frage müsse sachlich und im Interesse einer verlässlichen rettungsdienstlichen Versorgung beantwortet werden.
Der Landkreis setzt weiterhin auf Gespräche, rechtssichere Lösungen und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sowie den weiteren Beteiligten im Land Brandenburg. Oberstes Ziel bleibe eine verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports. Bürgerinnen und Bürger sollen im Rettungsdienstbereich des Landkreises Elbe-Elster in gesundheitlichen Notlagen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.




