Landkreis Elbe-Elster erlässt Schutzmaßnahmen gegen Newcastle-Krankheit
Der Landkreis Elbe-Elster verschärft vorsorglich die Schutzmaßnahmen gegen die Newcastle-Krankheit. Dabei handelt es sich um eine weltweit verbreitete, außerordentlich ansteckende und meldepflichtige Viruserkrankung der Vögel. Geflügel- und Taubenhalter müssen ihre Bestände jetzt besonders aufmerksam kontrollieren und Hygieneregeln strikt einhalten.
Der Landkreis Elbe-Elster hat im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster und auf der Internetseite des Landkreises eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der Newcastle-Krankheit veröffentlicht. Die Verfügung ist seit 6. Mai 2026 in Kraft.
Hintergrund sind zahlreiche amtlich festgestellte Ausbrüche der Newcastle-Krankheit in Geflügelhaltungen im Land Brandenburg seit Februar 2026. Die hochansteckende Viruserkrankung kann Hühner, Puten, Enten, Gänse, Tauben sowie weitere gehaltene Vögel betreffen und verursacht schwere Schäden in den Beständen. Für Menschen gilt das Virus als weitgehend ungefährlich.
Mit der Allgemeinverfügung untersagt der Landkreis Elbe-Elster alle Geflügelausstellungen und vergleichbare Veranstaltungen mit Geflügel oder Tauben. Dazu zählen insbesondere auch Taubenauflässe. So soll verhindert werden, dass Tiere aus unterschiedlichen Beständen zusammentreffen und den Erreger weiterverbreiten.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen auffällige Verluste, sinkende Legeleistung oder deutliche Gewichtsveränderungen unverzüglich dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster melden. Das Veterinäramt ist telefonisch unter 03535 462681 oder per E-Mail an veterinaeramt@lkee.de erreichbar. Betroffene Tiere müssen durch amtlich entnommene Proben virologisch auf die Newcastle-Krankheit untersucht werden.
„Wir wollen die Geflügel- und Taubenbestände im Landkreis Elbe-Elster bestmöglich schützen. Entscheidend ist, dass Tierhalter Veränderungen im Bestand sofort melden, ihre Tiere impfen lassen und Hygienemaßnahmen konsequent umsetzen“, erklärt das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster.
Die Allgemeinverfügung erinnert zudem an die bestehende Anzeigepflicht für Geflügelhaltungen. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner, Tauben oder Laufvögel hält, muss Anzahl, Nutzungsart und Standort der Tiere beim Veterinäramt melden, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Außerdem weist das Veterinäramt auf die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit hin. Diese gilt unabhängig von der Größe des Bestandes für gewerbliche Geflügelhaltungen ebenso wie für private Hobbyhaltungen.
Tierhalter müssen darüber hinaus strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehören unter anderem gesicherte Stallzugänge, Schutzkleidung für betriebsfremde Personen, Händereinigung und Desinfektion vor und nach dem Betreten der Stallungen, die Trennung von Straßen- und Stallkleidung sowie die Reinigung und Desinfektion von Schuhen, Geräten, Fahrzeugen und Stallbereichen.
Betriebe müssen außerdem dokumentieren, welche Personen den Bestand besuchen. Tote oder getötete gehaltene Vögel sind ordnungsgemäß über das beauftragte Entsorgungsunternehmen SecAnim GmbH, Niederlassung Bresinchen, zu beseitigen.
Verstöße gegen die Anordnungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.




