05.05.2026
Keine Gebührenbescheide im Rettungsdienst: Landkreis Elbe-Elster sichert direkte Abrechnung mit Krankenkassen
Landrat Marcel Schmidt: Einigung mit gesetzlichen Krankenkassen sorgt für Klarheit und entlastet Patientinnen und Patienten im Notfall
Im Landkreis Elbe-Elster bleibt für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten alles wie gewohnt: Wer den Rettungsdienst in Anspruch nehmen muss, erhält grundsätzlich keinen Gebührenbescheid. Stattdessen rechnet der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster die Leistungen weiterhin direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Diese Regelung gilt auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes im Land Brandenburg.
Der Landkreis Elbe-Elster konnte mit den gesetzlichen Krankenkassen eine einvernehmliche Lösung erzielen. Damit sichern beide Seiten die unmittelbare Abrechnung der rettungsdienstlichen Leistungen und vermeiden zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Landrat Marcel Schmidt erklärt: „Mir ist wichtig, die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Elbe-Elster nicht zusätzlich zu verunsichern. Durch die erzielte Einigung mit den gesetzlichen Krankenkassen können wir die direkte Abrechnung der Rettungsdienstleistungen weiterhin sicherstellen. Ich danke den Beteiligten für die sachliche und verantwortungsvolle Zusammenarbeit.“
Auch Sebastian Weiss, Werkleiter des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster, betont die Bedeutung der Vereinbarung: „Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gerade in Notfallsituationen darf bei den Betroffenen nicht der Eindruck entstehen, sie müssten zunächst mit eigenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Landkreis rechnen. Durch intensive und konstruktive Gespräche mit den gesetzlichen Krankenkassen haben wir eine tragfähige Verständigung erreicht. Dadurch bleibt die direkte Abrechnung erhalten und die Bürgerinnen und Bürger werden im Regelfall nicht mit Gebührenbescheiden belastet.“
Der Landkreis Elbe-Elster unterstreicht zudem: Im medizinischen Notfall zählt jede Minute. Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin ohne Zögern den Notruf 112 wählen. Fragen zur Abrechnung dürfen die Inanspruchnahme notwendiger Hilfe nicht beeinflussen.




