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20.01.2022

Genesenennachweise ab 15. Januar nur noch drei Monate gültig

Gesundheitsamt weist auf reduzierten Genesenenstatus hin/ Bereits ausgestellte Genesenennachweise werden nicht neu ausgefertigt

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht. Ab dem 15. Januar 2022 sind diese neuen fachlichen Vorgaben für die Genesenennachweise zu beachten. Unter anderem muss das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage zurückliegen und darf nicht länger als 90 Tage her sein.

Das Robert-Koch-Institut begründet die verkürzte Gültigkeitsdauer damit, dass der Stand der Wissenschaft darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.
Bislang wurde der Genesenennachweis mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt. Dies ist ab dem 15. Januar 2022 nicht mehr möglich, da das Gesundheitsamt an die fachlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, die ab diesem Tag gelten, gebunden ist.
Allerdings weist das Gesundheitsamt auch darauf hin, dass die bis zum 14. Januar 2022 durch das Gesundheitsamt ausgestellten Nachweise mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten nicht zurückgenommen und nicht in geänderter Fassung neu versandt werden.

Kontakt


Frau Bianca Tilch

Amt für Strukturentwicklung und Kultur
SB Wirtschaftsförderung
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-1297
Fax: 03535 46-2662
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lkee.de oder Kontaktformular Web: www.rwfg-ee.de
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