Hilfsnavigation

Kjellberg Finsterwalde Montage HiFocus 360i im Bild Fabian Friedel

Volltextsuche

Sprache

27.02.2021

Friseure, Gärtnereien und Floristikgeschäfte: Öffnung am 1. März mit Auflagen

Landesregierung beschließt Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Wappen Brandenburg
Wappen Brandenburg
Ab 1. März 2021 können in Brandenburg Baumschulen, Gärtnereien und Floristikgeschäfte unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen Gartenfachmärkte auch für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Das hat die Landesregierung mit der Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die am 1. März in Kraft tritt. Friseurbetriebe können dann ebenfalls wieder öffnen. Das hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen beschlossen.
Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte: Sie dürfen öffnen, sofern ihre Verkaufsfläche überwiegend unter freiem Himmel liegt. Betreiberinnen und Betreiber müssen also gewährleisten, dass die Verkaufsflächen, die sich in geschlossenen Räumen befinden, weniger als 50 Prozent der Gesamtverkaufsfläche betragen. Baufachmärkte bleiben für den allgemeinen Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen, dürfen aber gärtnerische Waren auch an nicht gewerbliche Kundinnen und Kunden verkaufen, sofern dafür der überwiegende Anteil der Verkaufsfläche im Freien liegt. Das bedeutet, dass zu Baufachmärkte gehörende Gartencenter im Freien vollständig öffnen dürfen; die Innenbereiche, in denen gärtnerische Waren angeboten werden, hingegen nur in begrenztem Umfang (der Anteil der Innenbereiche an der Gesamtverkaufsfläche muss weniger als 50 Prozent betragen). Blumenläden können regulär öffnen, sofern mehr als 50 Prozent ihrer Verkaufsflächen sich unter freiem Himmel befinden.
Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen sicherzustellen. Alle Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen, alle weiteren Personen (insbesondere das Personal) eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Verkaufsstellen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze. Außerdem muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.
Friseurbetriebe: Sie müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen außerhalb der Dienstleistungserbringung sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen sicherstellen. Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen, Friseurinnen und Friseure eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Personendaten der Kundinnen und Kunden müssen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Außerdem muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.

Kontakt


Frau Bianca Tilch

Amt für Strukturentwicklung und Kultur
SB Wirtschaftsförderung
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-1297
Fax: 03535 46-2662
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lkee.de oder Kontaktformular Web: www.rwfg-ee.de
Ins Adressbuch exportieren
Zum Veranstaltungskalender
Landkreiskarte

Aktuelles aus dem Landkreis

26.04.2024

Gründungsförderung im Landkreis ist Chefsache


Wirtschaftsförderung Berlin Brandenburg lobt Erfolge in Elbe-Elster/ 65 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 2023 betreut
mehr
25.04.2024

Brand in Herzberger Gemeinschaftsunterkunft


Einzelzimmer betroffen/ Bewohner im Krankenhaus/ Weiterbetrieb der Einrichtung nicht gefährdet/ Bauarbeiten für Anbau werden fortgesetzt
mehr
24.04.2024

Musikalische Vielfalt im Museum Mühlberg 1547


Gesangs-Duo querBeet präsentiert eine sommerliche Reise vom Volkslied bis zum Chanson und vom Pop bis zum Swing am 30. Juni
mehr
23.04.2024

Kreis ist stolz auf leistungsfähige Hilfsorganisationen


Landrat würdigte Arbeit der THW-Helfer beim Frühlingsfest in Herzberg
mehr
23.04.2024

Lausitz-Beauftragter übergab Scheck an Landrat Jaschinski


48.000 Euro Förderung für Studie zum Bau des „Campus Nachhaltige Lebensmittelerzeugung“ in Finsterwalde
mehr
19.04.2024

Handballer aus dem Märkischen Kreis in Elbe-Elster


Roland Neumann begrüßte Sportler und Betreuer aus Letmathe und Menden im Schullandheim Täubertsmühle
mehr
17.04.2024

Fundierte Starthilfe für die Selbstständigkeit nutzen


Kostenlose Existenzgründerseminare und Gründerberatungen beim regionalen Lotsendienst im Landkreis Elbe-Elster im Angebot
mehr
Alle aktuellen Nachrichten anzeigen
© 2024, Landkreis Elbe-Elster