Hilfsnavigation

Kjellberg Finsterwalde Montage HiFocus 360i im Bild Fabian Friedel

Volltextsuche

Sprache

23.10.2020

Landkreis erlässt besondere Verpflichtungen und Verbote wegen deutlich steigenden Infektionszahlen

Verpflichtung zur Einhaltung der allgemeinen Regelungen der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19

Mit heutigem Tage liegen im Landkreis Elbe-Elster innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vor. Die entsprechenden Werte sind durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit  veröffentlicht.

Daraus ergeben sich neben der Verpflichtung zur Einhaltung der allgemeinen Regelungen der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) vom 12. Juni 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 49]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Oktober 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 99]) siehe >> folgende besondere Verpflichtungen und Verbote:

1. Gem. § 2 Abs. 1 a SARS-CoV-2-UmgV haben folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:

1.1 In Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten;

1.2 in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann;

1.3 Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren sowie Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 SARS-CoV-2-UmgV). Weiterhin sind in den vorstehend unter 1.1 und 1.2 genannten Fällen das Personal, Gäste, Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen , wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird.


2. Gem. § 4 Abs. 3 SARS-CoV-2-UmgV sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 250 zeitgleich anwesenden Gästen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 150 zeitgleich anwesenden Gästen untersagt. Das Gesundheitsamt kann auf Antrag in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen.

Veranstaltungen in diesem Sinne sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, welche nach ihrem jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben. Hierzu gehören auch Gottesdienste und Zeremonien von Religionsgemeinschaften (§ 4 Abs. 2 SARS-CoV-2-UmgV).


3. Gem. § 4 Abs. 5 SARS-CoV-2-UmgV sind private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 15 zeitgleich Anwesenden und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden untersagt.

Veranstalterinnen und Veranstalter von nicht untersagten privaten Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushalts haben diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Gesundheitsamt des Landkreises  gesundheitsamt@lkee.de  unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzuzeigen.


4. Gem. § 6 Abs. 4 SARS-CoV-2-UmgV ist in Gaststätten ist der Ausschank von alkoholischen Getränken in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt.


Diese besonderen Regelungen und Verbote gelten in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Elbe-Elster mindestens für die Dauer von zehn Tagen nach dieser Bekanntmachung. Der Landkreis Elbe-Elster wird bekanntmachen, sobald das Infektionsgeschehen eine Aufrechterhaltung dieser Verpflichtungen und Verbote nicht mehr erfordert. Sollte es dagegen zu einem weiteren Anstieg des Infektionsgeschehens auf kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen kommen, sind nach der SARS-CoV-2-UmgV weitere Verschärfungen vorgesehen.


Herzberg (Elster) 21. Oktober 2020


Christian Heinrich-Jaschinski
Landrat







Kontakt


Frau Bianca Tilch

Amt für Strukturentwicklung und Kultur
SB Wirtschaftsförderung
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-1297
Fax: 03535 46-2662
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lkee.de oder Kontaktformular Web: www.rwfg-ee.de
Ins Adressbuch exportieren
Zum Veranstaltungskalender
Landkreiskarte

Aktuelles aus dem Landkreis

25.04.2024

Brand in Herzberger Gemeinschaftsunterkunft


Einzelzimmer betroffen/ Bewohner im Krankenhaus/ Weiterbetrieb der Einrichtung nicht gefährdet/ Bauarbeiten für Anbau werden fortgesetzt
mehr
24.04.2024

Musikalische Vielfalt im Museum Mühlberg 1547


Gesangs-Duo querBeet präsentiert eine sommerliche Reise vom Volkslied bis zum Chanson und vom Pop bis zum Swing am 30. Juni
mehr
23.04.2024

Kreis ist stolz auf leistungsfähige Hilfsorganisationen


Landrat würdigte Arbeit der THW-Helfer beim Frühlingsfest in Herzberg
mehr
23.04.2024

Lausitz-Beauftragter übergab Scheck an Landrat Jaschinski


48.000 Euro Förderung für Studie zum Bau des „Campus Nachhaltige Lebensmittelerzeugung“ in Finsterwalde
mehr
19.04.2024

Handballer aus dem Märkischen Kreis in Elbe-Elster


Roland Neumann begrüßte Sportler und Betreuer aus Letmathe und Menden im Schullandheim Täubertsmühle
mehr
17.04.2024

Fundierte Starthilfe für die Selbstständigkeit nutzen


Kostenlose Existenzgründerseminare und Gründerberatungen beim regionalen Lotsendienst im Landkreis Elbe-Elster im Angebot
mehr
15.04.2024

16. Percussion in Concert in Finsterwalde zu erleben


Weberknechte und weitere Schlagzeuger*innen spielen in der Aula des Sängerstadt-Gymnasiums auf
mehr
Alle aktuellen Nachrichten anzeigen
© 2024, Landkreis Elbe-Elster