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Zahnärztlicher Dienst

Zuständige Behörde:

Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg(Elster) Stadt

Telefon:  03535 46-3101
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Ansprechpartner

Zahnärztlicher Dienst
Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen/Sachgebietsleiterin
Kirchhainer Straße 38 a
03238 Finsterwalde

Telefon:  03531 502-6442
Fax:  03535 46-3122
E-Mail:  Gesundheitsamt@lkee.de

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Zahnärztlicher Dienst

Zahnärztlicher Dienst

 
Tag der Zahngesundheit

Tag der Zahngesundheit


Aufgaben

 
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsberichterstattung

Zur Früherkennung von Zahn-, Mund-und Kiefererkrankungen führt der Zahnärztliche Dienst schuljährlich standardisierte Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche ab Eintritt in eine Kindertagesstätte/Tagespflegestätte durch.

Festgestellt werden dabei: 

  • Erkrankungen der Zähne bzw. des Zahnhalteapparates,
  • Zahn- und Kieferfehlstellungen,
  • funktionelle und ästhetische Störungen

Eltern erhalten eine Information, so dass eine rechtzeitige zahnärztliche Behandlung erfolgen kann, Schmerzen und Folgeschäden reduziert bzw. vermieden werden können. Ebenso unterstützen die Untersuchungen den Angstabbau vor einer zahnärztlichen Behandlung.

Benötigte Unterlagen

Zum angekündigten Termin in der Schule/Kindertagesstätte ist der Prophylaxepass mitzubringen.


Die Gesundheitsberichterstattung fasst die nach standardisierten Methoden erhobenen und dokumentierten Befunde zusammen, bewertet sie nach epidemiologischen Kriterien und bereitet präventive Betreuungskonzepte vor.

Präventative Maßnahmen/Gruppenprophylaxe

Parallel zu den Vorsorgeuntersuchungen kommen aufsuchende, präventive Maßnahmen zum Einsatz. Diese werden als Gruppenprophylaxe bezeichnet und ergänzen die individuellen Prophylaxeleistungen der Zahnarztpraxen.

Dazu gehören:

  • Erlernen einer altersgerechten Putztechnik
  • Beratung über zahngesunde Ernährung
  • Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch
  • Fluoridierungsmaßnahmen
  • Durchführung spezifischer Programme zur Betreuung von Kindern mit besonderem Kariesrisiko (Betreuungscontrolling)

  • Tag der Zahngesundheit

Beratung von Eltern, Kindern und Sorgeberechtigten zu zahnärztlichen Fragen

Multiplikatorenschulungen für Lehrer, Erzieher, Paten etc.

Gutachtenerstellung nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen
 

Rechtliche Grundlagen (allgemein):

  • Sozialgesetzbuch V,  § 21
  • Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe gem. § 21 SGB V
  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
  • Kindertagesstättengesetz
  • Brandenburgisches Schulgesetz
  • Rundschreiben des MUGV
 
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