Parkerleichterungen
Zuständige Behörde:
04924 Bad Liebenwerda
Telefon: 035341 97-76 22
Fax: 035341 97-7612
E-Mail: stva@lkee.de
Ins Adressbuch exportieren
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Baumaßnahmen/Veranstaltungen/Verkehrszeichen auf öffentlichen Straßen
Veranstaltungen auf öffentl. Straßen und Gehwegen (§ 29 StVO)
Verkehrsregelnde Maßnahmen (§ 45 StVO)
Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (§ 45 StVO)
Aufstellen von Verkehrszeichen (§ 45 StVO)Hier geht es zum Online Antrag nach § 45 StVO
- Halten/Parken (§ 46 StVO)
- Befahren gesperrter Straßen (§ 46 StVO)
- Lagerung von Material, Aufstellen Bauzaun, Container, Baugerüst - auf öffentl. Straßen und Gehwegen (§ 46 StVO) - Antrag Ausnahmegenehmigung Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsgrund [PDF-Dokument: 198 kB]
Ausnahme Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung (§ 46 StVO)
Anträge auf Parkerleichterungen stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
Parkerkeichterung für Schwerbehinderte (nicht aG)
Parkerkeichterung für Schwerbehinderte (aG)
Weitere Aufgaben des Sachgebietes:
Sondernutzung für öffentl. Straßen und Gehwege
Stellungnahmen zu Bauvorhaben
Hilfe/Anfragen zum Verkehrsrecht
Landesschifffahrt der Gewässer Brandenburg
Der Landkreis Elbe-Elster hat die ihm nach der Landesschifffahrtsverordnung des Landes Brandenburg zugewiesenen Aufgaben in vollem Umfang an den Landkreis Oberspreewald Lausitz (Delegation gem. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 1 GKGBbg) übertragen.
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
Joachim-Gottschalk-Straße 1
Eingang Poststraße
Zimmer 1.21
03205 Calau
Landesschifffahrt - Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Taxi und Mietwagen
Genehmigungen für Verkehrsformen im geschäftsmäßigen Personenverkehr bis 8 Personen (z.B. Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten u.a.) nach dem PBefG
Fahrzeugliste
Bei erstmaliger Beantragung Taxi/Mietwagen vereinbaren Sie bitte vorher ein Termin mit Frau Susann Müller unter 035341-977667.
Bitte beachten Sie, dass die Städte Finsterwalde und Bad Liebenwerda sowie das Amt Schlieben Teilaufgaben eines Straßenverkehrsamtes auf der Grundlage des brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes wahrnehmen.
die Teilaufgaben sind:
- Veranstaltungen auf Straßen
- Sicherung von Arbeitsstellen
- Ausnahmen Halten/Parken
- Ausnahmen Gurt/Helm
- Ausnahmen Lagerung von Baumaterial, Containeraufstellung




