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Leistungen für Bildung und Teilhabe (Sozialamt)

Zuständige Behörde:

Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 3145
Fax:  03535 46 3126
E-Mail:  sozialamt@lkee.de

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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bildungspaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket genannt) sind Leistungen, die im Rahmen der Grundsicherung und Sozialhilfe hilfe-bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf zustehen.

Anspruchsberechtigte sind Empfänger von:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz BKGG)

Was ist im Bildungspaket enthalten?

  • Mittagessen in Kita, Schulen und Hort
  • Kultur, Sport und Freizeit
  • Ausflüge der Kita und Schulen
  • Lernförderung
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung

Wer bekommt die Leistungen?

Grundsätzlich Kinder in Kita oder Hort sowie Schüler an allgemeinbildenden Schulen oder Förderschulen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und Schüler an Berufsschulen ohne Ausbildungs-vergütung. Im Bereich Kultur, Sport und Freizeit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anspruchs-berechtigt.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

beim Sozialamt des Landkreises für

  • Sozialhilfeempfänger
  • Wohngeldempfänger
  • Kinderzuschlagempfänger
  • Leistungen nach AsylbLG

beim Jobcenter des Landkreises

  • ALG II- Empfänger
  • Sozialgeldempfänger

Vordrucke:

Mittagsverpflegung und Schulbedarf

eintägige Ausflüge

mehrtägige Fahrten

Lernförderung

Formblatt für die Schule zum Antrag auf Lernförderung

soziale und kulturelle Teilhabe

Globalantrag

Schülerbeförderung

NEU: Leistungen für Bildung und Teilhabe einfach hier online beantragen

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