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Landesschifffahrt

Zuständige Behörde:

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
Joachim-Gottschalk-Straße 1
03205 Calau

Telefon:  03541/870-3270
E-Mail:  personenverkehr@osl-online.de
Web:  https://www.osl-online.de/landesschifffahrt

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Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Baumaßnahmen/Veranstaltungen/Verkehrszeichen auf öffentlichen Straßen

Veranstaltungen auf öffentl. Straßen und Gehwegen (§ 29 StVO)

Veranstaltererklärung

Versicherungsbestätigung

Verkehrsregelnde Maßnahmen (§ 45 StVO)

Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (§ 45 StVO)
Aufstellen von Verkehrszeichen (§ 45 StVO)

Hier geht es zum Online Antrag nach § 45 StVO

Verlängerung einer Baumaßnahme (§45 StVO)

Ausnahmen nach § 46 StVO

Ausnahme Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung (§ 46 StVO)


Ausnahmen Helm/Gurt 

 

Anträge auf Parkerleichterungen stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.

Parkerkeichterung für Schwerbehinderte (nicht aG)
Parkerkeichterung für Schwerbehinderte (aG)

Weitere Aufgaben des Sachgebietes:

Sondernutzung für öffentl. Straßen und Gehwege
Stellungnahmen zu Bauvorhaben
Hilfe/Anfragen zum Verkehrsrecht

Landesschifffahrt der Gewässer Brandenburg

Der Landkreis Elbe-Elster hat die ihm nach der Landesschifffahrtsverordnung des Landes Brandenburg zugewiesenen Aufgaben in vollem Umfang an den Landkreis Oberspreewald Lausitz (Delegation gem. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 1 GKGBbg) übertragen.

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
Joachim-Gottschalk-Straße 1
Eingang Poststraße
Zimmer 1.21

03205 Calau

Landesschifffahrt - Landkreis Oberspreewald-Lausitz


Taxi und Mietwagen
Genehmigungen für Verkehrsformen im geschäftsmäßigen Personenverkehr bis 8 Personen (z.B. Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten u.a.) nach dem PBefG

Antrag Taxi-Mietwagen

Beilage Antrag Taxi-Mietwagen

Eigenkapitalbescheinigung

Zusatzbescheinigung

Fahrzeugliste

Bei erstmaliger Beantragung Taxi/Mietwagen vereinbaren Sie bitte vorher ein Termin mit Frau Susann Müller unter 035341-977667.

Bitte beachten Sie, dass die Städte Finsterwalde und Bad Liebenwerda sowie das Amt Schlieben Teilaufgaben eines Straßenverkehrsamtes auf der Grundlage des brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes wahrnehmen.

die Teilaufgaben sind: 

  • Veranstaltungen auf Straßen 
  • Sicherung von Arbeitsstellen 
  • Ausnahmen Halten/Parken 
  • Ausnahmen Gurt/Helm 
  • Ausnahmen Lagerung von Baumaterial, Containeraufstellung 
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