Grundstücksverkehr land-/forstwirtschaftlicher Flächen
Zuständige Behörde:
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 2681
Fax: 03535 46 2687
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Ansprechpartner
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2631
Fax: 03535 46-2604
E-Mail: Landwirtschaftsamt@lkee.de
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Grundstückverkehr
Ziel des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) ist es, zu den übrigen staatlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe beizutragen. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sollten in den Händen von Landwirten bleiben bzw. vorrangig an Landwirte veräußert werden.
Geltungsbereich
Die Vorschriften gelten für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie für Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann. Über den Eigentümerwechsel wird ein Vertrag, der notariell beglaubigt ist, abgeschlossen.
Anzeigepflicht
Der Kaufvertrag wird durch den Notar an die zuständige Behörde zur Genehmigung übersandt.
Die Genehmigungsbehörde prüft den Vertrag nach folgenden Kriterien:
- Handelt es sich um land- und/oder forstwirtschaftliche Flächen?
- Ist der Erwerber Landwirt oder Nichtlandwirt?
- Wie groß ist die Gesamtfläche, die veräußert wird?
Sonstiges:
Bekanntmachung grundstücksrechtlicher Verfahren
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 18.01.2017 werden auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster folgende Angaben zu den grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht, wenn die erste Vorprüfung ergab, dass der Käufer von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Flächen möglicherweise ein Nichtlandwirt bzw. Nichtforstwirt sein könnte.
Angaben:
- Eingangsdatum des Antrages bei der Landwirtschaftsbehörde
- Entscheidungsfrist
- Lage des Kaufgegenstandes, Gemarkung und Flur
- Gesamtgröße des Kaufgegenstandes
- Anteile Nutzungsarten
Zur Beachtung
Es wird darauf hingewiesen, dass Landwirte, welche die kaufgegenständlichen Fläche zur Eigenbewirtschaftung benötigen, ihr Erwerbsinteresse schriftlich beim
Landkreis Elbe-Elster
Amt für Veterinärwesen, Lebensmittel-
überwachung und Landwirtschaft
Nordpromenade 4 a
04916 Herzberg
erklären können.
Erst nach Bekundung eines ernsthaften Interesses und nach einer Vorprüfung der Landwirtseigenschaft des Interessenten werden weitere Angaben (Flurstück, Kaufpreis) mitgeteilt. Geeignete Unterlagen sind für die Vorprüfung einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Flächenerwerb kein Rechtsanspruch besteht. Im Falle, dass es zur Ausübung des Vorkaufrechts kommt, wird der mögliche Nacherwerber informiert.
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2631
Fax: 03535 46-2604
E-Mail: Landwirtschaftsamt@lkee.de
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