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Gewerbefachaufsicht

Zuständige Behörde:

An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)

Ansprechpartner

SB Schwarzarbeit
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-4405
Fax:  03535 46-4448
E-Mail:  Ordnungsamt@lkee.de

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Gewerbefachaufsicht

Gewerbefachaufsicht

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jedoch ist ein Gewerbetreibender verpflichtet den Beginn und die Aufgabe des Gewerbes sowie gewisse Änderungen bei den örtlichen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis anzuzeigen.

Aufgaben

  • Bewilligung von Ausnahmen von den Beschränkungen der Ladenschlusszeiten / Erlass von Verordnungen über abweichende Öffnungszeiten (Ladenschlussrecht)
  • Fachaufsicht über örtliche Gewerbeämter
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Marktfestsetzungen

Informationen

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