Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache



A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle
 

Elterngeld

Zuständige Behörde:

Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 3145
Fax:  03535 46 3126
E-Mail:  sozialamt@lkee.de

Ins Adressbuch exportieren

Elterngeld

Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

Elterngeld

Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Möchte nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nehmen, wird es mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate gezahlt.

Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 32 Wochenstunden ist während des Elterngeldbezuges möglich.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Elternzeit

Elternzeit ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber für die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig schriftlich beim Arbeitgeber zu stellen.

Bei Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit beraten Sie die Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle des Landkreises Elbe-Elster gern. Die für Sie zuständige Sachbearbeiterin richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes. 

Hier finden Sie die nötigen Antragsformulare für das Elterngeld für

> Geburten ab 1. April 2025

> Geburten bis 31. März 2025


Flyer Elterngeld Digital

Faltblatt zur elina App

elina App Seite 1

elina App Seite 1
elina App Seite 2

elina App Seite 2
© 2026, Landkreis Elbe-Elster