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Biotopverbundplanung Landkreis Elbe-Elster

Zuständige Behörde:

Ansprechpartner

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung

Landschaft

Landschaft
© Jutta Wegener

Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend darzustellen, zu begründen und deren Verwirklichung zu dienen.
Die untere Naturschutzbehörde hat für das Gebiet des Landkreis Elbe-Elster ohne den Bereich des Naturparks Niederlausitzer Heidelandschaft, den Landschaftsrahmenplan (LRP) aufgestellt.
Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes als Pflichtaufgabe der unteren Naturschutzbehörde erfolgte als Teilplan Biotopverbundplanung für den gesamten Landkreis.
Der Landschaftsrahmenplan liegt bei der Naturschutzbehörde vor und kann zu den Sprechzeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.

Weitere Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Beurteilung und Begleitung bergbaulicher Vorhaben;
  • Betreuung von Flächenpools;
  • naturschutzfachliche Begleitung des Sanierungsbergbaus;
  • Antragsbearbeitung zur Waldumwandlung und Neuaufforstungen;
  • Mitwirkung an Wegekonzepten (Wandern, Reiten, Rad fahren).

Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Elbe-Elster

Sachliche Teilfortschreibung Klimaanpassung Entwurf 2026 - Öffentlichkeitsbeteiligung

zur sachlichen Teilfortschreibung Biotopverbundplanung 2010

 
Ansprechpartner

untere Naturschutzbehörde
SB Landschaftsplanung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-9305
Fax:  03535 46-9372
E-Mail:  alexandra.marunke@lkee.de

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