Bafög
Zuständige Behörde:
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 3145
Fax: 03535 46 3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de
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Bundesausbildungsförderungsgesetz
Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG
Wer kann Förderung beantragen?
- mit dem BAföG werden grundsätzlich Erstausbildungen bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert
- förderfähig sind schulische Berufsausbildungen in der Regel ohne Ausbildungsvergütung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Schulausbildungen ab Klasse 10
Höhe der Bundesausbildungsförderung
- die Höhe des Förderungsanspruches wird berechnet unter Berücksichtigung von aktuellem Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern des Antragstellers
- maßgebend ist das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes
- der ermittelte Förderungsanspruch wird als Zuschuss gewährt
Wie kann die Bundesausbildungsförderung beantragt werden?
- der Antrag auf Ausbildungsförderung ist in der Regel beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zu stellen
- die Antragsformulare erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung sowie online über folgenden Link https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php
- zur Fristwahrung kann zunächst auch ein formloser Antrag gestellt werden
- Anträge können auch online unter dem Link https://www.bafoeg-brandenburg.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/ gestellt werden (hier sind auch Hinweise und Hilfen beim Ausfüllen der Formulare zu finden)
Die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
Frau Zwiersch Buchstaben A - L Tel.: 03535/46-3541
Herr Conrad Buchstaben M - Z Tel.: 03535/46-3551