10.10.2025
Wichtiger Hinweis zu Überweisungen an den Landkreis Elbe-Elster
Wenn Sie an den Landkreis Elbe-Elster überweisen, gilt seit dem 9. Oktober 2025 Folgendes:
Banken prüfen jetzt automatisch, ob der angegebene Empfängername
zur IBAN passt. Bitte geben Sie deshalb bei jeder Überweisung als Empfängernamen genau an:
zur IBAN passt. Bitte geben Sie deshalb bei jeder Überweisung als Empfängernamen genau an:
Landkreis Elbe-Elster
Weicht die Bezeichnung vom offiziellen Namen ab, erscheint eine Sicherheitsmeldung Ihrer Bank. Die Überweisung kann zwar trotzdem ausgeführt werden, wird aber als auffällig gekennzeichnet.
Hintergrund:
Mit der neuen EU-Verordnung 2024/886 („Verification of Payee“) soll der Zahlungsverkehr sicherer werden und Betrug besser verhindert werden.
10.10.2025




