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13.07.2023

Wasserentnahme mit Pumpen aus Gewässern des Landkreises ab sofort untersagt

Allgemeinverfügung des Landkreises zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen/ Veröffentlichung online und im Amtsblatt Nr. 14 vom 19. Juli 2023

Aufgrund der Dürresituation in den vergangenen Jahren und der aktuellen Niederschlagssituation ist erneut eine flächendeckende Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern im Landkreis Elbe-Elster zu verzeichnen. Die Niedrigwasserampel (Informationsplattform Niedrigwasser Brandenburg | MLUK) zeigt seit einigen Tagen für die Schwarze Elster die Warnstufe Rot an, was für eine problematische Niedrigwassersituation steht. Der natürliche Wasserhaushalt im Landkreis Elbe-Elster leidet weiterhin stark unter den Folgen der Trockenheit der Vorjahre. Mit der Situation sind negative Auswirkungen, insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers, verbunden.

In diesem Frühjahr entsprachen die Niederschläge bis April zwar fast dem langjährigen Mittel, so dass sich die Grundwasserstände zeitweise annähernd normalisieren konnten. Mit dem jetzigen Ausbleiben der Niederschläge, den ansteigenden Temperaturen und dementsprechend der Verdunstung, ist nun aber wieder ein stetiges Absinken der Grundwasserspiegel zu verzeichnen. Die wenigen, meist lokalen Niederschläge können zu keiner wirklichen Entspannung der Situation beitragen. In Verbindung mit den hohen Temperaturen besteht die Gefahr von erheblichen Beeinträchtigungen des ökologischen Zustandes der Gewässer.
Da die Wetterprognose weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt der Landkreis Elbe-Elster als untere Wasserbehörde per Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern des Landkreises mittels Pumpen. Auch für Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist für den Zeitraum der Gültigkeit die Entnahme untersagt.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse und ist notwendig, um zu verhindern, dass durch die Einlegung von Rechtsmitteln bestehende Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs fortgesetzt werden können und dadurch die Ordnung des Wasserhaushalts weiter verschlechtert wird. Durch fortgesetzte Entnahmen von Wasser mittels Pumpeinrichtung aus Oberflächengewässern wäre der zur Aufrechterhaltung der wasserbiologischen Vorgänge erforderliche Mindestabfluss nicht mehr sichergestellt. Dies hätte nachteilige Wirkungen auf den Wasserhaushalt, Natur, Landschaft und die Interessen der Unterlieger zur Folge.
Durch die untere Wasserbehörde kann eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden, wenn die Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur nicht erheblich oder nachhaltig sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden.
Der Dezernent für Recht, Ordnung und Landwirtschaft des Landkreises, Dirk Gebhard, weist darauf hin, dass die Untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster in den Sommermonaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs sein wird, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Zu lesen ist die Allgemeinverfügung u.a. im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 14 vom 19. Juli 2023.

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Herr Torsten Hoffgaard

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