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14.12.2021
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zwischen den Jahren
Normale Sprechzeiten in den Ämtern/ Telefonischen Kontakt dafür nutzen/ Corona-Hotline besetzt/ Kreisvolkshochschule und Grundbildungszentrum zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
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25.11.2021
Bekanntgabe nach § 27 Abs. 1 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV)[1]
Der Landkreis Elbe-Elster hat an mehr als drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 750 überschritten.
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25.11.2021
Landkreis arbeitet an kurzfristigen Impf-Zusatzangeboten
Drei regionale Impfstellen sollen Arztpraxen unterstützen/ Kreisverwaltung bleibt für Besucher geöffnet/ Umfangreiches Informationsangebot im Internet verfügbar
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11.05.2021
Bekanntgabe nach dem Infektionsgesetz (IfSG) und der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)
Maßgebliche Sieben-Tages-Inzidenz von 165 an jeweils fünf aufeinander folgenden Werktagen in Elbe-Elster unterschritten
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05.05.2021
Kreisverwaltung wegen Brückentag am 14. Mai geschlossen
Keine Sprechzeiten am Freitag nach Christi Himmelfahrt/ Straßenverkehrsamt bietet zusätzlichen Service als Ausgleich für den Feiertag an
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30.04.2021
Bekanntgabe gem. §§ 28 b Abs. 1 Sätze 3 und 4 sowie 77 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), geändert durch Art. 1 des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021
(BGBl. I S. 802) sowie gem. § 5 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
29.04.2021
Bundes-Notbremse bedeutet Kita- und Schulschließungen
Ausnahmen u.a. für Schüler der Klassen 9, 10, 11 und 12 an Ober- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie Kinder in Notbetreuung
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28.04.2021
Inzidenz im Landkreis überschreitet Marke von 165
Alle Schulen und Kitas müssen ab 3. Mai schließen/ Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie Notbetreuung
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23.04.2021
Bundes-Notbremse: Landesregierung passt SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung an
Schärfere Regelungen bei Versammlungen und Sport
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23.04.2021
Bekanntgabe gem. §§ 28 b Abs: 1 Satz 3 und 77 Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), geändert durch Art. 1 des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021
(BGBl. I S. 802) sowie gem. § 5 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
19.04.2021
Bekanntgabe gem. § 26 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021
(GVBl.II/21, Nr. 24) zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 18. April 2021 (GVBl.II/21, Nr. 39)
31.03.2021
Bekanntgabe gem. § 26 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021
(GVBl.II/21, Nr. 24) zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. März 2021 (GVBl.II/21, Nr. 31)
22.03.2021
Bekanntgabe gem. § 26 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021
(GVBl.II/21, Nr. 24) geändert durch die Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 19. März 2021 (GVBl.II/21, Nr. 28)
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20.03.2021
Neue Einschränkungen für den Landkreis ab 22. März
Geänderte Eindämmungsverordnung des Landes schränkt private Feiern und Veranstaltungen ein/ Museen, Bibliotheken und Galerien müssen schließen/ Schulen und Kitas bleiben geöffnet/ Friseure und Baumärkte dürfen öffnen
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18.03.2021
Inzidenz im Landkreis überschreitet Marke von 200
Demonstrationen ab sofort untersagt/ Bei unveränderter Lage an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind Lockerungen zurückzunehmen/ Nur wenige Verkaufsstellen des Einzelhandels bleiben dann geöffnet/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei 203,3/ Landrat: Wir setzen jetzt auf kluges und konsequentes Testen
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