Hilfsnavigation

Volltextsuche

Sprache

28.02.2024

Landkreis nimmt zu Vorwürfen in offenem Brief Stellung

Dezernent Dirk Gebhard erläuterte Position des Landkreises gegenüber Vertretern der Organisation „No Border Assembly“ und des Flüchtlingsrates Brandenburg/ Folge-Termin mit Bewohnerinnen und Bewohnern in der Asylbewerber-Gemeinschaftsunterkunft Doberlug-Kirchhain angedacht

Auf Initiative des Landkreises Elbe-Elster, der Träger der Asylbewerber-Gemeinschaftsunterkunft (GU) Doberlug-Kirchhain ist, fand am 28. Februar in Herzberg ein Gespräch zu einem offenen Brief statt, in dem Bewohner der GU Vorwürfe gegen konkrete Umstände in der Einrichtung erhoben hatten. An dem Termin nahmen neben Vertretern des Landkreises unter Leitung des Dezernenten für Recht, Ordnung, Gesundheit und Landwirtschaft sowie kommissarischer Sozialdezernent, Dirk Gebhard, Vertreter der Organisation „No Border Assembly“ und des Flüchtlingsrates Brandenburg teil. In dem gut zweistündigen Informationsaustausch hat der Landkreis zu den einzelnen Kritikpunkten Stellung bezogen. Dirk Gebhard betonte, dass dem Landkreis bis zu dieser Beratung kein persönlich unterzeichneter offener Brief vorliegt. „Als Träger der Einrichtung nimmt der Landkreis Elbe-Elster die von den Bewohnerinnen und Bewohnern geschilderten Probleme und die daraus resultierenden Forderungen aber sehr ernst. Einige Inhalte lassen sich jedoch nur überprüfen, wenn dazu konkrete Sachverhalte benannt werden, was bislang noch nicht der Fall ist. Deshalb haben wir als Ergebnis des Gesprächs einen Vor-Ort-Termin in Doberlug-Kirchhain mit den Beschwerde führenden Bewohnern angeregt, der über die Gruppe ‚No Border Assembly‘ vermittelt werden soll“, sagte der Dezernent. In der Gruppe „No Border Assembly“ organisieren sich nach eigenen Angaben Menschen für das Recht auf Bewegungsfreiheit für alle und gegen Abschiebungen.

Zu den im offenen Brief geschilderten sehr unterschiedlichen Sachverhalten ist der Landkreis im Gespräch in Herzberg detailliert eingegangen:

Rechtliche Transparenz:

  • In der GU wird eine unabhängige Migrationssozialarbeit als Fachdienst durch KommMit e.V. angeboten. Die Berater*innen bieten in der GU regelmäßig Sprechzeiten an und sind außerhalb dieser Sprechzeiten selbstverständlich telefonisch und per E-Mail erreichbar.
  • Ein niederschwelliges Beschwerdemanagement in Form eines Kummerkastens gehört zu den zwingend einzuhaltenden Mindestbedingungen beim Betrieb einer GU und ist auch in Doberlug-Kirchhain umgesetzt. 
  • Eine Rechtsberatung, insbesondere auch zu ausländerrechtlichen Fragen kann nach unseren recht-staatlichen Grundsätzen nur unabhängig durch Rechtsanwälte erfolgen und können nicht durch den Staat selbst angeboten werden. Eine Kontaktaufnahme zu Rechtsanwälten ist ebenso wie zu den vielfältigen im Internet vorhandenen Beratungsangeboten über das freie WLAN der GU jederzeit möglich.
  • Der Vorwurf, die Äußerung von Beschwerden würde zu Umverteilungen führen, ist abwegig. Der Vorwurf konnte auch nicht untersetzt werden. Beschwerden von Bewohnenden haben weder verfahrens- noch leistungsrechtliche Repressalien zur Folge. 

 Medizinische Versorgung:

  • Die medizinische Versorgung erfolgt - wie bei allen anderen dem Landkreis Elbe-Elster zugewiesenen
  • Asylsuchenden/ Geflüchteten - über die Regelstrukturen (zum Beispiel Hausärztesystem). Vor Ort wird ein tägliches Beratungsangebot über eine examinierte Krankenschwester vorgehalten. Diese unterstützt u.a. bei Terminvereinbarungen mit Ärztinnen und Ärzten.
  • Insbesondere bei Facharztterminen können Dolmetscherleistungen beim Sozialamt beantragt werden.
  • Über das Land Brandenburg wird zumindest bis zum 31. Dezember 2024 zusätzlich ein Angebot ,,Video- und Telefondolmetscher“ kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auch der Gemeindedolmetscherdienst kann
  • bis zum 31. Dezember 2024 für den Bereich der Gesundheitsversorgung kostenfrei in Anspruch genommen werden.
  • Eine psychosoziale Unterstützung wird über entsprechende Fachdienste bzw. Projekte angeboten,
  • beispielsweise KommMit e.V., Albatros gGmbH und Caritas. Dort finden Betroffene auch Hilfe, um Zugang zuden Regelangeboten zu erhalten.

 Transport:

  • Zurzeit fährt ein öffentlicher Linienbus viermal am Tag von der GU in die Stadt und dreimal in die andere Richtung. Eine von vielen Bewohnern gewünschte stündliche Bedienung der Linie täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist unter Beachtung der im ländlichen Raum möglichen und üblichen Linienverkehre unrealistisch. Der Landkreis möchte dies Angebot im Rahmen des Möglichen gerne bedarfsgerecht ausweiten. Dabei ist die Beteiligung der Bewohner*innen beider Entscheidungsfindung wichtig. Versuche, gemeinsam mit den Bewohner*innen einen Kompromiss zu finden - beispielsweise über eine sprachbarierrearme Umfrage - sind bisher mangels Beteiligung der Bewohner aber gescheitert.
  • Um die Mobilität zu fördern, stehen zusätzlich 60 vom Betreiber angeschaffte Leihfahrräder bereit.
  • Insbesondere Frauen (viele haben das Radfahren nicht lernen können) sollen mobiler sein und in Zukunft Fahrradkurse in der Gemeinschaftsunterkunft absolvieren können.

 Finanzielle Transparenz:

  • Die Forderung ist nicht nachvollziehbar. Sowohl Sozialamt als auch Jobcenter unterrichten die Leistungsempfangenden per Bescheid sowohl über den generellen Leistungsanspruch als auch über den Anteil der ausgezahlten und einbehaltenen (Sachleistung) Gelder.
  • Bei Fragen zu den Bescheiden können sich die Bewohner*innen an die entsprechenden Sachbearbeiter*innen, die vor Ort tätigen Sozialarbeiter*innen oder auch andere externe Beratungsstellen (bspw. Migrationsberatung für Erwachsene bei der Caritas oder Fachberatungsdienst
  • bei KommMit e.V.) wenden.

 Privatsphäre:

  • Der Vorwurf konnte bislang nicht durch konkrete nachprüfbare Sachverhaltsschilderungen untersetzt werden. Grundsätzlich dürften wirksame Mechanismen eingerichtet sein, um eine Verletzung der Privatsphäre zu verhindern. 
  • AIle Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet, ausnahmslos über Belange, welche sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit von den einzelnen Bewohnenden erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
  • Der Austausch zu anderen relevanten Stellen (Sozialamt, Jobcenter etc.) erfolgt nur, sofern die Bewohner*innen den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine entsprechende Vollmacht erteilt haben.
  • Seitens des Landkreises Elbe-Elster wird der Sicherung des Datenschutzes bereits im Ausschreibungsverfahren ein hoher Stellenwert eingeräumt. Über das Qualitätsmanagement des Betreibers ist aufgabenbezogen klar geregelt, welche Beschäftigte auf welche Daten und Informationen zugreifen können. 
  • Ein Betreten der Bewohnerzimmer findet nur bei Gefahr im Verzug oder im Rahmen angekündigter Brandschutz- und Hygienekontrollen und stets im Vier-Augen-Prinzip statt.
  • Auch Beräumungen von Zimmern finden nur statt, wenn die/ der Bewohnende ohne Abstimmung mit dem Betreiber oder dem Sozialamt länger als zwei Monate nicht anwesend ist. In diesen Fällen werden die persönlichen Sachen ebenfalls im Vier-Augen-Prinzip verpackt und in einem verschlossenen Raum eingelagert. Die Bewohner*innen werden hierzu bei Aufnahme in der Gemeinschaftsunterkunft auch entsprechend belehrt.

 Postausgabe:

  • Die Ausgabe der Post erfolgt derzeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.30 -12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr sowie am Samstag von 09.00- 14.00 Uhr.
  • Für Bewohner*innen, die einer Arbeit, Aus- oder Weiterbildung oder einem Studium nachgehen, werden unter der Woche zusätzliche Zeiten von 7.00 – 17.00 Uhr über die Heimleitung angeboten. 
  • Jeder Bewohnende bekommt sofort nach Eingang der Post eine Information über das digitale Quartiersmanagement. Diese ist an allen Zugangspunkten abrufbar. Eine Verzögerung der Postzustellung kann infolge dessen nur bei einer längeren Abwesenheit der Bewohner*innen selbst eintreten. Dann müssen Bewohner*innen eigenverantwortlich Regelungen treffen (beispielsweise nachfragen im Postbüro durch Mitbewohner, Vollmacht zur Entgegennahme von Post durch Mitbewohner).

 Essensausgabe:

  • Hinsichtlich der Qualität werden durch den Betreiber die Standards der Deutschen Gesellschaft für
  • Ernährung e.V. eingehalten. Bei der Mittagsversorgung stehen jeden Tag mehrere Essen zur Auswahl
  • (Fisch, Geflügel, Rind oder rein vegetarisch).
  • Alle Bewohner*innen haben seit August 2023 die Möglichkeit, das Essensangebot aktiv mitzugestalten, z.B.  durch Mitarbeit in der Kantine, Weitergabe von Rezepten oder auch monatliche Abstimmung mit der Leitung der Kantine. Leider wird von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht.

 Gemeinschaftsräume:

  • Die beklagte Schließung von Gemeinschaftsräumen erfolgte vorübergehend aufgrund von notwendigen Renovierungsarbeiten. 
  • Das Treffcafé im Sozialgebäude ist seit Januar 2024 wieder geöffnet. Im Unterkunftsgebäude werden
  • zwei Gebetsräume vorgehalten. Weitere Gemeinschaftsräume sind derzeit noch in der abschließenden Planung. 

 Sprache und Bildung:

  • Am Standort werden derzeit folgende Kurse angeboten:
    - ABC Mo und Di von 10.30- 12.00 Uhr,
    - Al Mi und Do von 10.30- 12.00 Uhr,
    - Zwei Erstorientierungskurse (EOK) an fünf Tagen pro Woche zu je vier Stunden.
  •  Die angebotenen EOK werden sehr gut angenommen, die Anfängerkurse jedoch eher weniger.
  •  Die Verfügbarkeit von Plätzen in Integrationskursen ist insgesamt im Landkreis Elbe-Elster tatsächlich problematisch. Hier gibt es bereits lange Wartezeiten für Personen mit einem Aufenthaltstitel, die vorrangig in den Integrationskurs einmünden sollen. Nicht alle Personen können die Berechtigung zu
  • einem Integrationskurs erhalten, zum Beispiel Geduldete.
  • Ergänzend zu den Angeboten vor Ort werden im Landkreis sowohl durch verschiedene freie Träger als auch die Kreisvolkshochschule Möglichkeiten zum Spracherwerb vorgehalten. Darüber hinaus können die Bewohner*innen über das VHS-Lernportal oder ichwilldeutschlernen.de in Eigenregie online ihre Deutschkenntnisse verbessern, sogar mit Online Tutor. All diese Angebote werden auf der lntegreat App in verschiedenen Sprachen beworben. Über die lntegreat App wird per Aushang in der Gemeinschaftsunterkunft per QR-Code aufgeklärt.

Wohnsituation:

  • Es ist wünschenswert, wenn Bewohner*innen in eine Wohnung ihrer Wahl umziehen, sobald dies aufenthaltsrechtlich möglich ist. Sofern dies gewünscht wird, unterstützen die Sozialarbeiter*innen bei der Wohnungssuche. An der derzeitig angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt kann weder der Betreiber noch der Landkreis etwas ändern.

Rassismus:

  • Bisher wurden weder dem Betreiber noch dem Landkreis konkrete Vorkommnisse geschildert. Sollten dem Landkreis konkrete Vorwürfe bekannt werden, würde diesen nachgegangen werden. 
  • Der Landkreis Elbe-Elster fordert bereits im Vergabeverfahren von den potentiellen Auftragnehmern eine umfassende Darlegung, wie z.B. durch Präventivangebote und Schulungen interkulturelle Kompetenz und Akzeptanz anderer Kulturen sichergestellt wird.
  • Nichts desto trotz können Vorfälle dieser Art nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies gilt gerade auch bei Konflikten zwischen Bewohner*innen unterschiedlicher Kulturkreise, auch wenn versucht wird, diesen Konflikten, z. B. in den Wohnbereichen, entgegenzuwirken. Es wird derzeit geprüft, inwieweit hier noch aktiver Vorbeugung betrieben werden kann.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

Pressestelle
Pressereferent
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1201
Fax: 03535 46-1239
E-Mail: pressestelle@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
© 2024, Landkreis Elbe-Elster