Ertragsabschöpfung bei Biogasanlagen sorgt für hohe Verluste
Die Landwirtschaft prägt den Landkreis Elbe-Elster nicht nur flächenmäßig – knapp 50 Prozent der Gesamtfläche des Landkreises dienen der Landwirtschaft – auch als Arbeitgeber beeinflusst sie das Leben in der Region maßgeblich. 26 landwirtschaftliche Betriebe in Elbe-Elster betreiben eine eigene Biogasanlage, die neben Wärme auch Strom produziert. Die klimafreundliche Stromproduktion ist für die Landwirte eine wichtige Einkommensquelle, durch die sie andere weniger ertragreiche Betriebszweige quer finanzieren können.
Umso einschneidender ist der aktuelle Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Dem Ministerium zufolge sollen 90 Prozent aller Strommarkterlöse von Bioenergieanlagen (außer Biomethan) oberhalb eines Referenzwertes rückwirkend ab 1. März 2022 abgeschöpft werden. Der Referenzwert beläuft sich auf die EEG-Umlage zuzüglich 0,03 Euro Puffer. Aufgrund von erhöhten Wartungs– und Servicekosten sowie ebenfalls erhöhten Ausgaben für Substrat und Dünger sind die Stromentstehungskosten im Land Brandenburg in den vergangenen drei Jahren um ca. 0,07 Euro gestiegen. Somit würde eine durchschnittliche Biogasanlage etwa 0,07 Euro Puffer benötigen, um die entstehenden Kosten zu decken. Bei einem Puffer von nur 0,03 Euro würden die Biogasanlagen jedes Jahr 175.000 Euro Verlust verzeichnen. Bei einem so hohen Ausfall müssten einige Anlagen außer Betrieb genommen werden.
„Als Klimaschutzregion ist es dem Landkreis Elbe-Elster ein Anliegen, die Erzeugung von grüner Energie zu fördern und zu sichern. Deshalb habe ich am 15. November mit den Bundestagsabgeordneten, die ihren Wahlkreis in unserer Region haben, Knut Abraham und Hannes Walter, im Rahmen einer Videokonferenz gesprochen, um sie für das Thema zu sensibilisieren und über mögliche Folgen der Ertragsabschöpfung zu informieren. Ziel muss es sein, die Entscheidung im Sinne der Landwirtschaftsbetriebe zu überdenken und positiv zu beeinflussen“, sagte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.