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Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)

Wer kann Förderung beantragen?

Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 sind anspruchsberechtigt, wenn:

  • sie ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben

und

  • die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Oberschule bzw. einem beruflichen Gymnasium oder einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule besuchen

Dabei kann die besuchte Schule innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg liegen.

Höhe der Landesförderung

  • die Höhe beträgt monatlich 125,00 Euro
  • die Ausbildungsförderung ist kein Darlehen, sondern ein Zuschuss des Landes Brandenburg
  • ob eine Anspruchsberechtigung besteht, wird vom Amt für Ausbildungsförderung geprüft

Wie lange wird die Landesausbildungsförderung gewährt?

  • grundsätzlich für die Dauer des Schulverhältnisses einschließlich der unterrichtsfreien Zeit
  • sie wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag auf Ausbildungsförderung eingereicht wurde

Anrechnung der Landesausbildungsförderung auf andere staatliche Leistungen

  • die Ausbildungsförderung wird nicht als Einkommen berücksichtigt
  • es ist eine zweckbestimmte Förderung, die zur Deckung ausbildungsspezifischer Bedarfe dient

Wie kann die Landesausbildungsförderung beantragt werden?

Die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Frau Zwiersch
Buchstaben A - L
Tel.: 03535/46-3541
Herr Conrad
Buchstaben M - Z
Tel.: 03535/46-3551



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