Umtausch einer vorhandenen Fahrerlaubnis in einen EU Kartenführerschein
Allgemeines:
Die Fahrerlaubnisinhaber/-in der Fahrerlaubnisinhaber muss den Antrag persönlich stellen. Die Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich, da die Unterschrift in Gegenwart der Antragsperson erfolgen muss.
Erforderliche Unterlagen:
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originaler Führerschein
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originaler Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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Lichtbild neuen Datums (Frontalaufnahme nach Paßverordnung)
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Soweit vorhanden die Führerscheinkarte VK30 -> wurde bis Juni 1982 dem Fahrerlaubnisinhaber in der ehemaligen DDR ausgehändigt und war der einzige Nachweis
Die Gebühren belaufen sich in der Regel auf:
Umtausch in einen EU-Kartenführerschein |
25,30 € |