Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landkreis Elbe-Elster ist bemüht, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten und den Webauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden dabei die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website.
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:
Teilweise konform
Diese Website wurde im November 2022 von der Firma Materna im Auftrag der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg überprüft. Die Handlungsempfehlungen werden von der Kreisverwaltung Elbe-Elster möglichst zeitnah umgesetzt.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Der Landkreis Elbe-Elster ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Eine Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurde ernannt
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von brandenburg.de oder der unten geführten Seiten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Firmenanschrift:
Landkreis Elbe-Elster
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg
Telefon: +49 03535 46-0
Telefax: +49 03535 3133
E-Mail: info@lkee.de
Integrationsbeauftragte Elbe-Elster
Steffi Hädicke
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: +49 03535 46-1292
E-Mail: Integrationsbeauftragte@lkee.de
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Mehr Informationen: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/aufsicht/ueberwachungsstelle-barrierefreies-internet/
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1.12.2022 erstellt.