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Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa

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Was passiert im Fall einer Ablehnung?

Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt, ist der Betroffene zur Ausreise verpflichtet. Kommt er dem nicht nach und gibt es auch keine Abschiebungshindernisse, wird er zwangsweise in das Heimatland rückgeführt. Man spricht dann von einer Abschiebung.

Was ist eine Duldung?

Eine Duldung besagt, dass der Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Es erfolgt jedoch vorerst keine Abschiebung.

Dafür kann es viele Gründe geben, wie zum Beispiel:

•    ein Abschiebungsstopp in Kriegs- oder Krisenländer
•    dringende humanitäre oder persönliche Gründe (z.B. Krankheit)
•    fehlende Papiere.

siehe auch: Abschiebeverbote >>

Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: Sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Antje Daniel

Sekretärin
Grochwitzer 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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