"Internetbasierter Antrag auf Außerbetriebsetzung bzw. auf Wiederzulassung eines Kfz"
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Das Fahrzeug:
- hat bereits eine neue ZBI (Ausgabe ab 05.01.2015 mit QR-Code)
- hat bereits neue Siegelplatten auf den Kennzeichen (Ausgabe ab 05.01.2015 -
mit QR-Code)
Abmeldender
- Sie haben bereits einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
Bitte klicken Sie hier um zur "Internetbasierten Außerbetriebsetzung" zu gelangen.




