Umbettung
Eine Umbettung wird in der Regel von den Hinterbliebenen bei der zuständigen Friedhofsverwaltung beantragt, wenn vor Ablauf der Ruhefristen der Verstorbene aus der ursprünglichen in eine andere Grabstätte verlegt werden soll. Die Ausgrabung und Umbettung von Leichen bedürfen der Zustimmung der unteren Gesundheitsbehörde.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG)
Gebühren:
31,00 Euro
Formulare:
Antrag auf Ausgrabung und Umbettung einer Leiche [PDF-Dokument: 50 kB]




