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Pflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild)

Im Rahmen der ASP-Früherkennung besteht weiterhin die Pflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild). Jede Probe mit korrekt ausgefülltem Begleitschein wird mit 50,00€ entschädigt.

Auf der Homepage des Landkreises finden Sie bei den Informationen zur Afrikanischen Schweinepest unter anderem Abholmöglichkeiten für Probensets,  Kurierstützpunkte und vieles mehr.

Link: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Für Fragen oder Bereitstellung von Probenmaterial stehen die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Ihnen gern zur Verfügung:

27.04.2021 
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