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Mehrfachtäter / Fahrerlaubnis auf Probe / Neuerteilung / Fahrerlaubnis auf Probe und Mehrfachtäter-Punktesystem

Das Straßenverkehrsgesetz sieht im Rahmen des Führerscheins auf Probe sowie für das Mehrfachtäter - Punktesystem verschiedene kostenpflichtige Maßnahmen - einschließlich den Entzug - der Fahrerlaubnis vor.

Fahrerlaubnis auf Probe

Aufbauseminar: 

Ein Aufbauseminar wird bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen angeordnet. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Verwarnung: 

Begehen Fahrerlaubnisinhaber, innerhalb der Probezeit, nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, werden Sie schriftlich verwarnt.

Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe:

Die Fahrerlaubnis auf Probe wird entzogen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach der schriftlichen Verwarnung erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht.

Mehrfachtäter – Fahreignungsbewertungssystem

Erreicht oder überschreitet der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen bestimmten Punktestand, so hat die Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen stufenweise zu ergreifen:

Ermahnung 4 – 5 Punkte

Verwarnung 6 – 7 Punkte

Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten

Punkteabbau

Bei 4 – 5 Punkten kann durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.


Nähere Auskünfte, insbesondere hinsichtlich einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.

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