Medizinische Einrichtungen
Medizinsche Einrichtungen unterteilen sich in
stationäre medizinische Einrichtungen
- Krankenhäuser
- Rehaeinrichtungen
sowie ambulante medizinische Einrichtungen
- Tagespflegen
- Arzt- und Zahnarztpraxen
- Dialysen
- Rettungsdienst
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
All diese Einrichtungen unterliegen den gesetzlichen Vorgaben (IfSG, BbgGDG und Med-HygVo) und der Überwachungspflicht durch das zuständige Gesundheitsamt.
Bei den routinemäßigen Begehungen durch die Hygienekontrolleure wird auf folgende Schwerpunkte geachtet:
- Einhaltung der Anforderungen an Hygiene im Bereich Bau und Betrieb (Vorgaben Krinko, RKI) insbesondere bezüglich Ausstattung Handwaschplätze, Arbeitsflächen, Fußböden, Entsorgung usw.
- Erstellen und Einhaltung von Hygieneplänen, Reinigungs- und Desinfektionplänen, Belehrung und Schulung des Fachpersonals
- sowie Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen




