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Medizinische Einrichtungen

Medizinsche Einrichtungen unterteilen sich in

stationäre medizinische Einrichtungen

  • Krankenhäuser 
  • Rehaeinrichtungen

sowie ambulante medizinische Einrichtungen

  • Tagespflegen
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Dialysen
  • Rettungsdienst
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren

All diese Einrichtungen unterliegen den gesetzlichen Vorgaben (IfSG, BbgGDG und Med-HygVo) und der Überwachungspflicht durch das zuständige Gesundheitsamt.

Bei den routinemäßigen Begehungen durch die Hygienekontrolleure wird auf folgende Schwerpunkte geachtet:

  • Einhaltung der Anforderungen an Hygiene im Bereich Bau und Betrieb (Vorgaben Krinko, RKI) insbesondere bezüglich Ausstattung Handwaschplätze, Arbeitsflächen, Fußböden, Entsorgung usw.
  • Erstellen und Einhaltung von Hygieneplänen, Reinigungs- und Desinfektionplänen, Belehrung und Schulung des Fachpersonals
  • sowie Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen
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