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Lebensmittelüberwachung

  • Verbraucherberatung und Information
  • Überwachung der gewerblichen Herstellung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren durch Betriebskontrollen und Probenentnahmen
  • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucherberatung
  • Beratung von Gewerbetreibenden u.a. in lebensmittelhygienerelevanten Baufragen
  • Vorbeugung und Ermittlungen bei lebensmittelbedingtem Erkrankungsgeschehen

Erläuterungen:
Bedarfsgegenstände sind z.B.

  • Gegenstände, die beim Herstellen, Behandeln oder dem Verzehr von Lebensmitteln verwendet werden und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B.: Töpfe, Geschirr, Schneidbretter)
  • Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen (z.B.: Zahnbürsten)
  • Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind (z.B.: Kämme, Bürsten, Schwämme)
  • Spielwaren und Scherzartikel
  • Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (z.B.: Bekleidung, Bettwäsche, Brillengestelle, Armbänder)
  • Reinigungs- und Pflegemittel
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