Lebensmittelüberwachung
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Verbraucherberatung und Information
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Überwachung der gewerblichen Herstellung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren durch Betriebskontrollen und Probenentnahmen
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Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucherberatung
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Beratung von Gewerbetreibenden u.a. in lebensmittelhygienerelevanten Baufragen
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Vorbeugung und Ermittlungen bei lebensmittelbedingtem Erkrankungsgeschehen
Erläuterungen:
Bedarfsgegenstände sind z.B.
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Gegenstände, die beim Herstellen, Behandeln oder dem Verzehr von Lebensmitteln verwendet werden und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B.: Töpfe, Geschirr, Schneidbretter)
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Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen (z.B.: Zahnbürsten)
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Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind (z.B.: Kämme, Bürsten, Schwämme)
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Spielwaren und Scherzartikel
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Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (z.B.: Bekleidung, Bettwäsche, Brillengestelle, Armbänder)
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Reinigungs- und Pflegemittel




